Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses zur Einliegerwohnung mit ca. 39 m², Anwänden 10a, Fl.Nr. 1476/7, BA 2023/32


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Ausbau des Dachgeschosses zur Einliegerwohnung mit ca. 39 m². Im Rahmen des Vorbescheidantrags sollen folgende Fragen geklärt werden:
  1. Darf das Dachgeschoss zur Einliegerwohnung ausgebaut werden?
  2. Das Dachgeschoss soll im Zuge des Ausbaus um eine Gaube erweitert werden. Darf diese Gaube entsprechend der Nachbarbebauung (Doppelhaushälfte auf der Fl.Nr. 1476, Anwänden 10) ausgeführt werden – siehe Zeichnung – oder muss die örtliche Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Schäftlarn – Gestaltung und Anordnung von Dachaufbauten eingehalten werden?
Mit Bescheid vom 25.06.2002 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Zwerchgiebels auf das bestehende Wohngebäude Anwänden 10 genehmigt und eine Abweichung von Nr. 6.3 der örtlichen Bauvorschrift wegen Unterschreitung des Grenzabstandes des Zwerchgiebels   erteilt.

Beschluss

Um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild der beiden Doppelhaushälften zu wahren wird zur Errichtung eines Zwerchgiebels analog des Bestands den benötigten Abweichungen von § 7 Abs. 2 wegen Überschreitung der maximalen Breite (mehr als 1/3 der Fassadenlänge), Unterschreitung des Abstands zwischen First des Zwerchgiebels zum Hauptfirst (weniger als 50 cm) sowie  Unterschreitung des Abstands zur seitlichen Gebäudeaußenkante (weniger als 1,00 m)  zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen für den Dachgeschoß­ausbau zu einer Einliegerwohnung wird erteilt. Die erforderlichen Stellplätze sind ent­sprechend der örtlichen Vorgaben nachzuweisen.  Die Abstandsflächen sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:11 Uhr