Beratung und Beschluss über eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Am 30.12.2014 wurde der Bestattervertrag mit der Fa. Glas verlängert. Anlässlich der Vertragsverlängerung wurde vereinbart, alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestatterleistungen um 3 %  höher zu vergüten (vgl. § 3  Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung). Im Zuge dieser Entgelterhöhungen war zur Refinanzierung die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren anzupassen. Zudem war die Gebührenkalkulation auch im Hinblick auf die Gebühren zur Benutzung von Bestattungseinrichtungen zu überprüfen, da die Anzahl der Urnenbestattungen zu und die Anzahl der Erdbestattungen abgenommen hat. Hierzu wurde eine gutachterliche Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) angefordert. Im Zuge dessen wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen um die in § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung dargestellten Beträge zu verändern.

Beschluss

Dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren in der Gemeinde Schäftlarn in der Fassung vom 20.05.2015 wird zugestimmt. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil des Protokolls.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 10:47 Uhr