Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schäftlarn sowie Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2015 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2015 den Haushaltsplan 2015 und Finanzplan 2014 – 2018 der Gemeinde Schäftlarn sowie den Wirtschaftsplan für das  Haushaltsjahr 2015 der Gemeindewerke Schäftlarn beschlossen. Mit Schreiben vom 24.04.2015 hat die Verwaltung die Haushaltssatzung 2015 samt Anlagen dem Landratsamt München vorgelegt. 
Mit Schreiben vom 30.04.2015, Az.: 3.1-941-107/15, teilt das Landratsamt München mit, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schäftlarn sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn 2015 rechtsaufsichtlich behandelt wurde. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. 

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am Freitag, den 08.05.2015. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.Januar 2015 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung in Hohenschäftlarn (Zimmer Nr. 2.04) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom  09.05.2015 – 18.05.2015 öffentlich ausgelegt (Art. 65 Abs. 3  Satz  3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushalts- und Wirtschaftsplan liegen zudem während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung Schäftlarn (Zimmer Nr. 2.04) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).

Datenstand vom 14.02.2024 10:47 Uhr