Mit Rundschreiben vom 02.07.2015, Nr. 37/2015, hat der Bayerische Gemeindetag seine Mitglieder über die Ergebnisse des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 informiert. Im Rahmen dieses Rundschreibens wurden nicht nur die Verhandlungsergebnisse des Finanzausgleichs 2016, sondern auch die Auswirkungen der Strukturreform auf die Gemeindeschlüsselzuweisungen dargestellt.
Die Strukturreform hat Auswirkungen auf die Steuer- und Umlagekraft einer Gemeinde. Dies resultiert insbesondere aus der Anhebung der Nivellierungshebesätze für die Grundsteuer A und B, aber auch der Gewerbesteuer auf einheitliche 310 % einschließlich einer 10%igen Teilanrechnung der über dem Nivellierungshebesatz liegenden Realsteuereinnahmen. Hieraus resultiert eine spürbare Steigerung der Steuerkraft.
Das bedeutet, dass wir bei den Umlage- und Steuerkraftberechnungen mit 310 % berechnet werden, obwohl wir einen Hebesatz bei der Grundsteuer A in Höhe von 250 % und bei der Grundsteuer B in Höhe von 300 % haben.
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag am 22.10.2015 kommt ganz klar zum Ausdruck, dass empfohlen wird, die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf den Nivellierungssatz von 310 % anzuheben. Wir werden ansonsten mit höheren Werten als wir tatsächlich erhalten gerechnet.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher in der Sitzung am 02.11.2015 beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Hebesatzsatzung zu ändern, in dem die Hebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils auf den Nivellierungshebesatz von 310 v.H. angepasst werden.
Durch die Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B sind Mehreinnahmen von rd. 30.000 € zu erwarten. Wobei rund 4.000 € auf die Grundsteuer A und rd. 26.000 € auf die Grundsteuer B entfallen.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 12.11.2015 ist als Anlage beigefügt.