Hans-Jürgen Heinrich: Abrechnung zur Kanalsanierung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 25.11.2015 | ö | informativ | 15.1 |
Sachverhalt
Herr Heinrich teilt mit, dass die Abrechnungen der TV-Untersuchungen für die privaten Grundstücksentwässerungsanschlüsse nicht klar und deutlich sind. Auch die Zahlungsfristen sind sehr kurz.
Der Werkleiter, Wolfgang Sacher, erwidert darauf, dass es bisher keinerlei Beschwerden gab. Gerne wird im Einzelfall die Abrechnung jedem erläutert und erklärt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, weil es sich dabei um eine privatrechtliche Forderung handelt. Bei einer öffentlich-rechtlichen Forderung beträgt die Frist 1 Monat.
Datenstand vom 14.02.2024 13:07 Uhr