Philipp von Hoyos: B11-Ausbau - Informationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2015 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Herr von Hoyos bittet um nähere Informationen zu den Ausbauplanungen für die B11.

Der Erste Bürgermeister verliest die Information aus der Sitzung des Bauausschusses vom 14.12.2015: Nach Erstellung der Entwurfsplanung für den Ausbau der Münchner Straße mit Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite wurde der Zuwendungsantrag am 25.08.2015 an die Regierung von Oberbayern gesandt. Am 17.09.2015 wurden die Anlieger der Münchner Straße über die Planung sowie die voraussichtliche Höhe des zu erwartenden Straßenausbaubeitrages informiert. 
Im Bereich von vier Anliegergrundstücken sind geringfügige Grunderwerbe erforderlich. Von zwei Anliegern liegt hierzu die Zustimmung vor. Mit den beiden anderen Anliegern wird aktuell noch verhandelt.
Das Ing.Büro Dippold und Gerold erstellt derzeit die Ausführungspläne, die den Grundstücksanliegern noch vor Weihnachten für ihr jeweiliges Grundstück übermittelt werden, da auf beiden Straßenseiten Anpassungen der Grundstückszufahrten erforderlich sind. 
Der bestehende östliche Geh- und Radweg wird im Zuge der Anpassung der Fahrbahn ebenfalls angepasst. Zudem kann für diesen Weg aufgrund einer neueren Rechtsprechung keine Benutzungspflicht für Radfahrer mehr angeordnet werden. Das bedeutet, dass es sich künftig (ebenso wie für den neuen westlichen Weg) um einen Gehweg mit Benutzungsrecht für Radfahrer (Gehweg – Radfahrer frei) handeln wird. Aufgrund der Bestimmungen im Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit den Ortsdurchfahrtsrichtlinien liegt die Straßenbaulast für Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an qualifizierten Straßen (Staats- und Bundesstraßen) bei der Gemeinde.

Dies bedeutet konkret, dass die Unterhaltslast auch für den bestehenden östlichen Gehweg und die vorhandenen Stützmauern auf die Gemeinde übergehen wird. Das Staatliche Bauamt prüft derzeit den Zustand der Stützmauern und wird -je nach Zustand- entweder eine Sanierung vornehmen oder eine Ausgleichszahlung leisten. 

Die Maßnahme soll im Januar 2016 öffentlich ausgeschrieben werden, sodass mit einem Baubeginn Mitte Mai 2016 gerechnet wird. Die Bauzeit wird sich voraussichtlich auf 5 – 6 Monate belaufen.

Datenstand vom 14.02.2024 13:11 Uhr