Beratung und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise im Rahmen der Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Eigennutzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 28.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Die Energieversorgung in Deutschland wird von Jahr zu Jahr "grüner". Denn unsere Stromversorgung soll klimaverträglicher werden - und uns gleichzeitig unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen. Mit dem reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Sonnen-, Wind- und Bioenergie sowie andere regenerative Energien noch besser in den Markt integriert, planvoller ausgebaut und die Kostendynamik spürbar gebremst. Zentrales Ziel der Energiewende ist es, dass Energie dort erzeugt wird, wo er auch verbraucht wird. Insofern gilt es nachhaltige Energiequellen zu erschließen.
Unabhängig von einer Beschlussfassung zur Integration einer Sparte „Energie“ in den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn, hat die Werkleitung mit den Mitarbeitern in den Fachsparten Überlegungen zu Energieeinsparungen und zur Stromeigenproduktion in den stromintensiven Betriebszweigen Kläranlage und Wasserversorgung angestellt. Es wurde vorab geprüft, inwieweit sich Photovoltaikanlagen standortbezogen errichten lassen.
Im Klärwerk haben wir derzeit Stromkosten von monatlich rd. 7.000 € brutto (p.a. rd. 84.000 € brutto), im Wasserwerk, Hochbehälter, mtl. rd. 1.000 € netto (p.a. rd. 12.000 € netto) und im Wasserwerk, Brunnen Forst Buchet, mtl. rd. 3.500 € netto (p.a. rd. 42.000 € netto).
Hier gibt es durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen großes Einsparpotential im Hinblick auch auf die Eigennutzung.
Der Werkleiter zeigt in der Sitzung Möglichkeiten und das weitere Vorgehen auf. Im Wirtschaftsplan 2016 sind für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich Kläranlage 100.000 € eingeplant. Um weitere Planungen anzustellen, müssen Bäume im Bereich möglicher Standorte beseitigt werden. Wobei hier auch entsprechende Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Im ersten Schritt ist es deshalb notwendig, eine Zustimmung des Werkausschusses hinsichtlich dieser Maßnahmen zu erhalten.
Diskussionsverlauf
Herr von Hoyos erinnert daran, dass im gemeindlichen Klimaschutzkonzept auch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) angedacht ist. Die Errichtung eines BHKW hängt jedoch mit dem Kloster Schäftlarn zusammen, das hier einzubeziehen ist. Eine Wirtschaftlichkeit ist auch nur in diesem Zusammenhang gegeben.
Beschluss
1. Der Werkausschuss nimmt den Bericht des Werkleiters zur Kenntnis.
2. Der Werkausschuss ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 15.02.2024 18:52 Uhr