Kanalbauarbeiten Bauabschnitt 31, Stehbründlweg; Abschluss des Zuwendungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 28.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Die Erschließung des BA31 – Stehbründlweg ist nicht nur bautechnisch sondern auch vom Zuwendungsverfahren her abgeschlossen.
Zum Werdegang: Am 24.01.2014 wurde der Bauentwurf des Ingenieurbüros Praller, Wolfratshausen für den Anschluss des Bereichs am Stehbründlweg in Hohenschäftlarn an die Kläranlage Schäftlarn erstellt und am 28.01.2014 der Zuwendungsantrag gestellt. Der  Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes München folgte am 18.02.2014.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 267.500,00 €, die zuwendungsfähigen Kosten betrugen 198.330,00 €. Die zuwendungsfähige Kosten nach Kostenrichtwerten 90.352,83 €. Was einer Zuweisung in Höhe von 48.239,38 € entsprach. Der Bewilligungszeitraum lief bis 31.12.2014.  Am 21.08.2014 wurde mit den Bauarbeiten begonnen und am 20.11.2014 beendet. Am 11.08.2015 erfolgte die Vorlage des Verwendungsnachweises an das WWA München. Die stichpunktartige Überprüfung des Bauausgabebuches ergab, dass die Kosten für die Umlegung der öffentlichen Wasserhausanschlüsse in Höhe von 4.063,28 Euro als nicht zuwendungsfähig anzusehen sind. Die zuwendungsfähigen Ausführungskosten nach Bauausgabebuch wurden folgendermaßen ermittelt:
144.251,00 € Zuwendungsfähige Kosten It. Bauausgabebuch + 14.425,10 € 10 % Ingenieurkostenpauschale. Ergibt 158.676,10 € zuwendungsfähige Kosten.
Zuwendungsfähige Kosten nach Ausführung gemäß Anlage 6 RZWas 2013: Bei errichteten 109 m Ortskanalisation für 26 zum Zeitpunkt des Zuwendungsantrags anschließbare Einwohner und von 132 m Freispiegelkanal DN 250 als Verbindungsleitung ergeben sich entsprechend Anlage 6 RZWas 2013 Kosten in Höhe von 90.647,35 €.
Die Zuwendungen werden wie folgt ermittelt:
Kosten nach Anlage 3 RZWas 2013 beim Verwendungsnachweis:        90.647,35 €
Kosten nach Anlage 3 RZWas 2013 beim Zuwendungsantrag:        90.352,83 €
Die zuwendungsfähigen Ausführungskosten beim Verwendungsnachweis übersteigen die zuwendungsfähigen Kosten nach Anlage 3 laut Zuwendungsbescheid. Eine Förderung dieser Mehrkosten ist entsprechend Nr. 13 RZWas 2013 ausgeschlossen.
Die Überprüfung der Härtefallregelung entsprechend RZWas 2013, Teil B, Nr. 5.4.2, stellt sich wie folgt dar:
Zuwendungen: 90.352,83 € * 0,5339 =        48.239,38 €
Zwf. Kosten nach Bauausgabebuch:        158.676,10 €
Zuwendungen: 158.676,10 €* 0,4339 =        68.849,56 €
Bei Anwendung der Härtefallregelung mit Abrechnung nach tatsächlichen Kosten werden die höheren Zuwendungen erzielt. Es wurden bisher noch keine Zuweisungen ausbezahlt. 
Es ergibt sich nach unserem Vorschlag eine Restzuweisung in Höhe von 68.849,56 €.

Datenstand vom 15.02.2024 18:52 Uhr