Frau Gabriele Gerlach hat einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Ställen, vier Futterhäusern, einem Mehrzweckgebäude und Freianlagen in Form von Reitplatz, Ovalbahn und Longierzirkel eingereicht.
Die Grundstücke Fl.Nrn. 2047 und 2006/3 befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.
Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahr 2014 mit einem Antrag zur Errichtung mehrerer Weidehütten, Futterraufen, eines Stalles usw. befasst.
Der Gemeinderat hat damals folgenden Beschluss gefasst:
„Zu dem Bauantrag von Frau Gerlach wird das gemeindliche Einvernehmen derzeit verweigert. Die Verwaltung wird beauftragt, die landwirtschaftliche Privilegierung mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten entsprechend zu klären. Zudem sollen zusammen mit dem Landratsamt mögliche ökologische, immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Konflikte geprüft werden.“
Die Bauverwaltung hat den damaligen Bauantrag dem Landratsamt mit der Bitte um Prüfung der Angelegenheit im Sinne des Beschlusses weiter geleitet.
Nach Auskunft des Landratsamtes konnte die Prüfung –insbesondere der Privilegierung- bis heute nicht abschließend erfolgen. Eine direkte Nachfrage beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg hat ebenfalls keine konkrete Aussage ergeben. Aus Sicht der Bauverwaltung stellt sich die Situation gegenüber 2014 daher unverändert dar. Gegenüber der Betriebssituation im Jahr 2009 wurde jedoch die Futtergrundlage; also die Eigentums- und langfristigen Pachtflächen, deutlich verbessert.
Während im Jahr 2009 insgesamt rd. 8,3 ha bewirtschaftete Fläche zur Verfügung stand, wird aktuell eine Fläche von rd. 25 ha genutzt. Auf dem Hof werden derzeit 66 Islandpferde gehalten.
Geplant ist die Errichtung von zwei erdgeschossigen Ställen mit den Außenmaßen 18 m x 6 m, vier Futterhäusern mit den Außenmaßen 10,20 m x 5,80 m und eines Mehrzweckgebäudes mit den Außenmaßen 18 m x 6 m.
Der Reitplatz mit Ovalbahn und Longierzirkel soll auf einer Länge von rd. 85 m und einer Breite von rd. 35 m entstehen.
Da die im Beschluss vom 02. Juli 2014 geforderten Prüfungen bis heute nicht abschließend stattgefunden haben, wird seitens der Bauverwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen bis zur Klärung der Themen zu verweigern.