Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) im Zeitraum vom 07. bis 25.01.2016 geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden durch die Herren Dipl.-Volksw. Weber und Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant durchgeführt. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2013 und 2014 ist zwischenzeitlich erfolgt.
Der Jahresabschluss 2013 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 17.561.242,25 € und einem Jahresverlust in Höhe von 313.109,97 € ab.
Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 16.060.419,13 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 246.504,62 € ab.
Die Jahresabschlüsse sind gemäß § 25 Abs. 3 EBV festzustellen.
Der Jahresverlust 2013 ist auf neue Rechnung vorzutragen und der Jahresgewinn 2014 zur Verlusttilgung zu verwenden.
Zusammenfassung der Feststellungen:
Der Bilanzaufbau zeigt als Folge der hohen langfristigen Vermögensposten eine im üblichen Rahmen liegende Anlagenintensität und gibt angesichts der guten Eigenkapitalausstattung von 78 % keinen Anlass zu Beanstandungen.
Die Finanzlage ist nicht zu beanstanden. Der gesamte Mittelbedarf von 1,814 Mio. € konnte zu 40 % aus der Selbstfinanzierung und den Ertragszuschüssen gedeckt werden. Von den gesamten, aus der betrieblichen Selbstfinanzierung erwirtschafteten Mitteln von 558 T€ waren 115 T€ oder 21 % durch planmäßige Darlehenstilgungen gebunden. Daraus verblieb ein ausreichender finanzieller Spielraum. Die bilanzielle Zahlungsbereitschaft war zu beiden Bilanzstichtagen gegeben.
Die Ertragslage des Gesamtbetriebes ist durch die Vorgaben des KAG geprägt und im Jahr 2014 als gut und im Jahr 2013 als betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend zu beurteilen. Im Jahr 2014 wurde ein Jahresgewinn von 247 T€ ausgewiesen, ein gegenüber dem Vorjahresverlust von 313 T€ um 560 T€ besseres Ergebnis.
Die Ertragslage der Abwasserentsorgung ist im Jahr 2014 gut und im Jahr 2013 betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend. Bei betrieblichen Aufwendungen von 1,267 Mio. € (1,625 Mio. € im Vj.) und Betriebserträgen von 1,483 Mio. € (1,258 Mio. € im Vj.) ergibt sich 2014 ein Betriebsüberschuss von 216 T€ nach einem Betriebsfehlbetrag von 367 T€ im Vorjahr. Bezogen auf die verrechnete Abwassermenge betrug der Überschuss 0,85 €/m³ nach einem Fehlbetrag von 1,46 €/m³ im Vorjahr.
Die Ertragslage der Wasserversorgung ist über den gesamten Berichtszeitraum betrachtet nahezu ausgeglichen. Bei betrieblichen Aufwendungen von 531 T€ (444 T€ im Vj.) und Betriebserträgen von 544 T€ (451 T€ im Vj.) ergibt sich 2014 ein Betriebsüberschuss von 13 T€ nach einem Betriebsüberschuss von 7 T€ im Vorjahr. Bezogen auf die verrechnete Wasserabgabe betrug der Überschuss 0,05 €/m³ nach einem Überschuss von 0,03 €/m³ im Vorjahr.
Die Geschäftsführung ist ordnungsgemäß.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte 2013 und 2014 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 25.01.2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben die Jahresabschlüsse - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und die Lageberichte des Eigenbetriebes Gemeindewerke Schäftlarn für die Wirtschaftsjahre vom 01.01. bis 31.12.2013 und vom 01.01. bis 31.12.2014 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und über die Lageberichte sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch die Lageberichte vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen KontroIIsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschlüssen und Lageberichten überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind von den Vorgaben des KAG geprägt und geben keinen Anlass zu Beanstandungen."
München, 25.01.2016
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Wiedemann Wirtschaftsprüfer
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Ab-schlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.
München, 25.01.2016
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Wiedemann Wirtschaftsprüfer
Der Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2013 und 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn liegen jederzeit zur Einsichtnahme bereit.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.03.2016 einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, das Ergebnis der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 mit der Behandlung des Jahresverlustes (2013) und des Jahresgewinns (2014) entsprechend dem Sachvortrag festzustellen und den Werkleiter für die Jahre 2013 und 2014 zu entlasten. Der Bestätigungsvermerk wird veröffentlicht.