Herr Wellnhofer/Herr Geisenhofer: Erschließung der geplanten Asylbewerberunterkunft in der Benediktstr. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2016 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Herr Wellnhofer trägt vor, dass im Zuge der Nutzungsänderung des Gebäudes an der Benediktstr. 1 als Asylbewerberunterkunft durch das LRA München eine Erschließung über die Münchner Straße zugesichert wurde. Die Durchsetzung dieses Anliegens sei den Anwohnern des Gebietes sehr wichtig. Hierzu bitten die Anwohner zeitnah eine Veränderungssperre  zu erlassen und im Anschluss das Gebiet einer qualifizierten Bauleitplanung zu unterziehen. Herr Wellnhofer übergibt dem Ersten Bürgermeister eine Unterschriftenliste auf der ca. 200 Bürger diese Forderungen unterstützen.

Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass sich die Gemeinde in ihrer Position zu dem Bauantrag durch die Unterschriftenliste gestärkt fühle. Nachdem das gemeindliche Einvernehmen zu der Nutzungsänderung abgelehnt wurde, sind nun Nachverhandlungen über die Modalitäten der Erschließung beim LRA München vorgesehen. 

Herr Geisenhofer fragt zu der Thematik an, welche Auswirkungen eine Tektur des Bauantrages hätte, insbesondere ob das LRA München dann ohne gemeindliches Einvernehmen eine Nutzungsänderung genehmigen dürfte.

Herr Jocher antwortet, dass das gemeindliche Einvernehmen grds. vom LRA München ersetzt werden  könnte. Dies ist ein Verwaltungsakt gegen den der Gemeinde  wiederum der Rechtsweg offen steht. Zudem kann die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen.  Herr Jocher stellt weiterhin klar, dass ein Bebauungsplan nur erlassen werden kann wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorliegen.  Demnach kann ein Bebauungsplan nur aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung dies erfordert.  Die Verhinderung eines Bauvorhabens ist kein Entwicklungsziel im Sinne der Vorschrift.

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass bei Nutzungsänderungen zur Schaffung von Asylunterkünften die Regierung von Oberbayern zudem berechtigt ist, Veränderungssperren außer Kraft zu setzen.

Datenstand vom 15.02.2024 12:49 Uhr