Herr Voggenreiter: Temporegelung an der Starnberger Straße Höhe Kreissparkasse
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 15.06.2016 | ö | informativ | 2.5 |
Sachverhalt
Herr Voggenreiter trägt vor, dass an der Starnberger Straße auf der Höhe Kreissparkasse ein Tempolimit von 50 km/h festgelegt sei. Aus seiner Sicht sollte die Gemeinde hier eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festlegen.
Herr Jocher antwortet, dass die Ermächtigung für Gemeinden zur Festsetzung von innerörtlichen Höchstgeschwindigkeitsregelungen sich derzeit noch im Gesetzgebungsprozess befindet. Die Gemeinde hat somit derzeit keine gesetzliche Befugnis zur Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten innerorts.
Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr