Beratung und Beschluss zum Antrag der CSU-Fraktion Schäftlarn vom 16.03.2016 über ein neues kommunales Wohnbauförderprogramm (KommWFP)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion Schäftlarn beantragt mit Schreiben vom 16.03.2016 die Beratung und Beschlussfassung über ein gemeindliches Wohnbauförderprogramm, da in der Gemeinde Schäftlarn kleinere und vor allem bezahlbare Wohnungen fehlen.

Die Überlegungen der Fraktion sind, im künftigen Baugebiet Stehbründl ein bis zwei Mehrfamilienhäuser auf den gemeindlichen Grundstücken zu errichten und über das neue kommunale Wohnungsbauförderprogramm - KommWFP zu finanzieren. 

Zweck dieses Programms ist das Schaffen von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Mietwohnraum versorgen können. Dabei sollen auch anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden. Belegungsrecht hat die Gemeinde.

Gefördert wird das Schaffen von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, einschließlich solcher, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden.

Umfang der Zuwendung ist eine Anteilfinanzierung:
30 % Zuschuss (der zuwendungsfähigen Gesamtkosten)
60 % zinsloses bzw. zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen
10 % Eigenanteil der Gemeinde (kann auch der Wert des Grundstücks sein).

Mietbindung: nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Bindungsdauer: 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit
Laufzeit des Programms: 2016 – 2019.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Lang.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit dieses Wohnungsbauförderprogramm für das Bauvorhaben geeignet und sinnvoll ist und wie es sich auf den Haushalt und die spätere Refinanzierung auswirken wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr