Breitbandausbau; Vorstellung und Genehmigung des Ausbauplanes im Rahmen des Auswahlverfahrens zum Förderprogramm


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2016 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2015 mit dem weiteren Vorgehen hinsichtlich des Breitbandausbaus befasst, da sich ein Vollausbau mit Glasfaser bis in die Gebäude (FTTB-Ausbau) wegen der eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne der Telekom nicht darstellen ließ. 

Der Gemeinderat hat damals beschlossen, den Vollausbau mit Glasfaser nicht weiter zu verfolgen und stattdessen für die unterversorgten Gebiete einen Ausbau im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms (mind. 30 mbit/s im Download) durchzuführen. 

Hierzu wurde in der Zeit von19.12.2015 bis 15.02.2016 die Markterkundung durchgeführt um in Erfahrung zu bringen, ob ein Anbieter einen weiteren eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Ergebnis der Markterkundung wurde am 29.04.2016 auf der Homepage des Breitbandzentrums und der Gemeinde bekannt gemacht.

In einem zweiten Schritt wurde das Auswahlverfahren vorbereitet. Nachdem sich die Fa. Kabel Deutschland kurz vor Veröffentlichung des Auswahlverfahrens gemeldet und einen Glasfaserausbau bis zu den Gebäuden für den Bereich Zell angeregt hat, wurde die entsprechende Karte zum Auswahlverfahren noch einmal geändert. Die Karte liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Bei den mit Los 1 bezeichneten Gebieten wurde ein Mindestausbau von 30 mbit/s gefordert; bei dem mit Los 2 bezeichneten Gebiet ein Mindestausbau von 100 mbit/s, da sich dieser Bereich in der Nähe der neuen Glasfaserstrecke von Starnberg nach Icking befindet. 

Das Auswahlverfahren begann am 04.06.2016 mit der Bekanntmachung und läuft bis 29.07.2016. Bis dahin haben potentielle Anbieter die Möglichkeit, Angebote für die Lose 1 und 2 (getrennt oder zusammen) abzugeben. In der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren wurde bestimmt, dass sich die Gemeinde die Aufhebung des Verfahrens vorbehält, falls die Wirtschaftlichkeitslücke (also der von der Gemeinde zu tragende Anteil ohne staatliche Förderung) bei Los 1 mehr als 350.000 Euro und bei Los 2 mehr als 600.000 Euro beträgt. 

Das Auswahlverfahren musste ohne vorherige Information des Gemeinderates gestartet werden, da die Gemeinde Egling bereits am 29.04.2016 das Auswahlverfahren bekannt gemacht hat und die Verfahren bei interkommunaler Zusammenarbeit in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu erfolgen haben. Andernfalls würde die erhöhte Förderung entfallen.

Die Gemeinde Schäftlarn kann mit einer staatlichen Förderung von 60 %, max. 560.000 Euro rechnen. Hinzu kommt noch eine Förderung von 50.000 Euro wegen der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Egling. 

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Unterlagen zum Auswahlverfahren im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms und stimmt der Aufteilung der geplanten Ausbaugebiete zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr