Erlass der Einbeziehungssatzung Riedfeldweg; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Riedfeldweg“ wurde in der Zeit vom 21. September 2016 bis einschließlich 20. Oktober 2016 erneut öffentlich ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist ging lediglich eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München mit Schreiben vom 20.10.2016 ein. 

Das Wasserwirtschaftsamt weist auf folgendes hin:

Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt ist nach § 54 Abs.2 WHG Abwasser.
Um die Regenwasserbewirtschaftung für das Planungsgebiet zeitgemäß zu regeln, sind die dafür notwendigen geologischen- und hydrogeologischen Daten rechtzeitig zu ermitteln und die entsprechenden Versickerungs- und Bewirtschaftungsanlagen in die Freiraumgestaltung einzufügen. Für die Bemessung und Planung der Anlagen im Umgang mit Niederschlagswasser verweisen wir als fachliche Arbeitsgrundlage auf das Arbeitsblatt DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versi¬ckerung von Niederschlagswasser) und das Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsemp¬fehlungen zum Umgang mit Regenwasser). Sollten bei den Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt München zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG).

Die Hinweise können zur Kenntnis genommen werden. Eine Änderung oder Ergänzung des Satzungsentwurfes ist nicht erforderlich. Da eine Einbeziehungssatzung inhaltlich nicht mit einem qualifizierten Bebauungsplan vergleichbar und auch kein Genehmigungsfreistellungsverfahren für entsprechende Bauvorhaben möglich ist, muss die Niederschlagswasserbeseitigung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geklärt werden.

Stellungnahmen oder Einwendungen seitens der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 20.10.2016 zur Kenntnis. Eine Änderung des Satzungsentwurfs erfolgt nicht. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Riedfeldweg“ vom 27.07.2016 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 15:25 Uhr