Mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 stellt die GU-Fraktion im Gemeinderat folgenden Antrag an den Gemeinderat:
„Der Gemeinderat möge beschließen, parallel und in Ergänzung zu den bisher gefassten Beschlüssen zur Umfahrung die Realisierbarkeit der Variante von der B11 durch den Wald nördlich von Hohenschäftlarn nach Schorn mit Vollausbau des AB-Anschlussstelle "Schorn" bei gleichzeitiger Schließung der Anschlussstelle "Schäftlarn" prüfen zu lassen.
Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die beschriebene Variante dem "Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie" des Bayerischen Landtags vorzustellen und diesen um Unterstützung für die Realisierung bei den zuständigen Behörden zu bitten.
Der erste Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, kurzfristig auch ein vorbereitendes Gespräch mit der Stadt Starnberg zu führen.“
Der Antrag wird folgendermaßen begründet:
„Diese Umfahrungsvariante nutzt die Planungen der Nachbarkommune zum wesentlichen Vorteil für Hohenschäftlarn. Im Vergleich zu den bisher bereits betrachteten Varianten ergeben sich folgende Vorteile:
Komplette Entlastung der Starnberger Straße durch Schließung der bisherigen Anschlussstelle
Direkte, kurze Verbindung der A95 mit der B11 nördlich von Hohenschäftlarn
Keine Belastung der Schäftlarner Feldflur
Sicherung der Weiterexistenz der betroffenen Schäftlarner Landwirte
Bannwaldersatzpflanzung ist höherwertig als die bestehende Fichten- Monokultur“
Aus Sicht der Bauverwaltung ist eine Beschlussfassung zur Untersuchung der Realisierbarkeit dieser neuen Variante derzeit verfrüht und nicht zielführend. Eine Variante über das Gebiet einer anderen Kommune bzw. über gemeindefreies Gebiet zu planen sollte zunächst im Einvernehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen. Zum anderen wirft der Antrag eine ganze Reihe weiterer Fragen auf, deren Beantwortung –soweit möglich- erfolgen sollte, bevor weitere erhebliche Planungskosten produziert werden.
Diese sind aus Sicht der Bauverwaltung:
Zeithorizont zur eventuellen Realisierbarkeit eines Vollanschlusses „Schorn“ bzw. „Oberdill“ an die BAB A 95?
Ist eine Schließung der Anschlussstelle „Schäftlarn“ der BAB A 95 von der Bevölkerung überhaupt gewünscht?
Hat eine Verbindungstrasse von der BAB A 95 zur B 11 nördlich von Hohenschäftlarn durch den geschützten Bannwald überhaupt Aussichten auf Realisierbarkeit? (siehe hierzu Anlage; Information aus der GR-Sitzung vom 15.06.2016)
Wo und von wem werden –im Fall einer Realisierbarkeit der Verbindungstrasse- die hierfür erforderlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen bereit gestellt?
Weshalb wird das Ergebnis der Untersuchungen zur sogenannten BI-Trasse, welche im Rahmen der moderierten Bürgerbeteiligung vorgeschlagen wurde, nicht abgewartet?
Unabhängig davon empfiehlt sich natürlich ein Gespräch mit der Stadt Starnberg, um die Planungen zu erfragen und ggfs. zu hinterfragen, die von dort derzeit favorisiert werden.
Eine Befassung des zuständigen (Verkehrs-) Ausschusses des Bayer. Landtags wird nicht für zielführend angesehen. Diesem Ausschuss gehört u.a. Herr Staatsminister a.D., Dr. Bernhard, MdL, an, welcher unter anderem die Umsetzung des Südrings massiv verfolgt (siehe Anlage).
Die Ausweitung der Planungen bzw. der Prüfung der Realisierbarkeit –wie im Antrag der GU-Fraktion formuliert- ist daher nach Auffassung der Bauverwaltung derzeit weder erforderlich noch sinnvoll.