Beratung und Beschluss zum Ausbau bzw. Sanierung des Winklweges in Ebenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeindewerke planen dieses Jahr zeitnah eine Erneuerung der Wasserleitung im Winklweg. Diese Maßnahme ist auch im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke vorgesehen. Da auch eine Sanierung der Straße eingeplant und auch im Haushaltsplan der Gemeinde veranschlagt ist, wurde verwaltungsintern die Frage aufgeworfen, ob sich durch eine gemeinsame Koordination der Maßnahmen Synergieeffekte ergeben könnten.
Die Straße Winklweg ist bereits erstmalig –im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts- hergestellt. Dies konnte durch das Auffinden eines Gemeinderatsbeschlusses vom 05.04.1973, durch welchen die Übernahme der Straße erklärt wurde, sowie durch Beitragsbescheide aus dem Jahr 1974, durch welche im Rahmen der Kostenspaltung die Ausgaben für die Asphaltierung des Gehweges, die Straßenbeleuchtung sowie den Straßengrunderwerb umgelegt wurden, festgestellt werden.
Dies bedeutet, dass eine Erneuerung der Straße entweder im Zuge des Unterhalts oder als Ausbaumaßnahme im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) erfolgen könnte. Ein Rückbau der Asphaltschicht mit Neuaufbau einer Tragdeckschicht würde einen Aufwand von geschätzt rd. 40.000 Euro verursachen.
Bei Durchführung einer Ausbaumaßnahme im Sinne der StrABS würden 80 % der Kosten auf die beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2017 mit 150.000 Euro für den Straßenbau sowie 25.000 Euro für Planungskosten veranschlagt. Soweit diese Zahlen realistisch sind, verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil von rd. 35.000 Euro. Mit welchem Anteil sich die Gemeindewerke beteiligen, kann noch nicht abschließend gesagt werden; dies gilt auch im Fall einer Unterhaltssanierung.
Da der Winklweg insgesamt nur 9 Grundstücke erschließt (davon 2 Grundstücke an der Straße Anwänden, welche bei der erstmaligen Herstellung dieser Straße vor kurzem zum Erschließungsbeitrag herangezogen wurden) würden auf die Eigentümer im Falle eines satzungsgemäßen Ausbaus voraussichtlich erhebliche Ausbaubeiträge zukommen.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 dem Gemeinderat empfohlen, einen Ausbau im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung durchzuführen und dabei auf eine möglichst kostengünstige Ausführung zu achten.
Diskussionsverlauf
Herr Heinrich nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil.
Beschluss
Der Winklweg wird aufgrund des mangelhaften Zustands im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung ausgebaut. Es ist darauf zu achten, dass ein möglichst kostengünstiger Ausbau erfolgt. Der erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, das Ingenieurbüro mit dem günstigsten Honorarangebot mit der Planung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 09:11 Uhr