Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 06. März 2017 folgendes:
„Eine Verkehrsberuhigung der Klosterstraße ist dringend notwendig. Die hierfür bestehenden Möglichkeiten sind auszuloten.
Um nicht unnötig Zeit zu verlieren wird als erster Schritt beschlossen, die in a) bis e) genannten Maßnahmen in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zu realisieren.“
Der Antrag mit Begründung liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Mit dem Thema hat sich der Gemeinderat zuletzt in der Sitzung am 15. Juni 2016 befasst.
Damals wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung:
„Der Gemeinderat stimmt der vom Landratsamt vorgeschlagenen Verkehrsbeschränkung zu. Die Sperrung soll zunächst versuchsweise für ein Jahr angeordnet werden.“
mehrheitlich abgelehnt.
Das Landratsamt München hatte damals Folgendes mitgeteilt:
„Das Landratsamt München als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat aufgrund zahlreicher Beschwerden über die Verkehrsbelastung der Klosterstraße -insbesondere durch Motorräder- Überlegungen angestellt, wie dieser Belastung entgegengewirkt werden kann.
Das Landratsamt prüft derzeit die Möglichkeit, zwischen dem Knoten der Staatsstraße 2071 und der Staatsstraße 2571 nach Ebenhausen bis zum Kloster Schäftlarn ein Fahrverbot für Motorräder anzuordnen. Das Fahrverbot könnte in beiden Richtungen für die Zeit vom 01.03. – 30.11. auf Sonn- und Feiertage beschränkt werden.
Wegen der derzeitigen Umleitung der B 11 soll das Fahrverbot möglicherweise zum 01.03.2017 in Kraft treten und zeitlich befristet werden, um die Wirkungen abzuschätzen.
Die Anordnung würde sich auf § 45 Abs. 1a Nr. 3 und 4 StVO (Schutz von Erholungsorten von besonderer Bedeutung sowie von Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen) stützen.“
In diesem Zusammenhang und aufgrund der Berichterstattung in der Informationsbroschüre der Fraktion GemeindeUnion hat sich auch ein Anwohner der Rosenstraße an die Verwaltung gewandt. Die per Mail übersandte Stellungnahme liegt den Mitgliedern des Gemeinderates ebenfalls vor.
Soweit das Landratsamt München weiterhin die bereits erwähnte Sperrung für möglich hält ist allerdings zu befürchten, dass ein gewisser Rundkurs entsteht, der dann weiterhin die Anlieger der Klosterstraße trifft und zusätzlich noch zu Lasten der Anlieger an der Münchner Straße und den dahinterliegenden Wohngebieten geht.