Ingeborg Baumgartl; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1238/2, Waltrichstraße in Hohenschäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1238/2, Waltrichstraße, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt und befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich.
An dieser planungsrechtlichen Beurteilung ändert auch die bereits vorgenommene Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1241/21, /22 bzw. die erteilte Baugenehmigung auf dem Grundstück 1251/5 nichts.
Dieses frühere (Gesamt-) Grundstück war bereits bebaut und ist zudem im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Für das gegenständliche Grundstück wurde bereits im Jahr 2010 ein Bauantrag für die Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals insgesamt verweigert; für das Doppelhaus jedoch in Aussicht gestellt. Daraufhin hat die Antragstellerin den Antrag für das Einfamilienhaus zurückgezogen. Das Doppelhaus wurde anschließend genehmigt und ist mittlerweile errichtet.
An der Sach- und Rechtslage hat sich hinsichtlich des Grundstückes Fl.Nr. 1238/2 keine Änderung ergeben, sodass nach wie vor von einer Außenbereichslage im Sinne des § 35 BauGB auszugehen ist.
Beschluss
Zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1238/2 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, sodass das Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 10:01 Uhr