Beratung und Beschluss über überplanmäßige Ausgabe für Kinderbetreuungskosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Im Rahmen der Endabrechnung für die Kindertageseinrichtungen wurde festgestellt, dass die vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2017 nicht ausreichend sind. 

Hintergrund für diesen Umstand ist, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt war, wie hoch die Abschlagszahlungen für das Jahr 2017 sein werden. Die Abschlagszahlungen werden aus dem Basiswert, dem buchungszeitenbezogenen Förderanteil sowie den kindbezogenen Förderanteilen errechnet. Der Basiswert für 2017 war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht bekannt, ebenso wenig die Buchungszeiten und die kindbezogenen Förderanteile. Daher wurden die Vorjahreswerte als Grundlage herangezogen. Der Basiswert wurde 2017 von € 1084,23 auf € 1128,35 pro Kind erhöht. Zudem hat eine Auswertung ergeben, dass durchweg längere Buchungszeiten in Anspruch genommen werden. 

Die Abschlagszahlungen haben sich bei drei Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn im Vergleich zum Jahr 2016 deutlich erhöht (siehe Tabelle). Dadurch sind in 2017 Mehrkosten i. H. v. € 135.273,- entstanden. Hinzu kommen Mehrkosten bei der Endabrechnung durch Träger in anderen Gemeinden, die von Schäftlarner Kindern besucht werden (ca. € 15.000,-). 

Somit entsteht auf der Haushaltsstelle (HHSt.) 4641.7008 überplanmäßig ein Mittelbedarf i. H. v. € 150.000,-.

Der Förderanteil des Freistaates Bayern wird sich anteilig ebenfalls entsprechend (ca. 50%) erhöhen. Somit sind auch die Einnahmen auf Haushaltsstelle 4641.1714 entsprechend anzupassen (+ € 75.000,-). Die Verwaltung wird zudem versuchen, mit entsprechender Haushaltsdisziplin Einsparungen zu erreichen, welche den entstandenen Fehlbetrag ausgleichen.   

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, bei der Einrichtung mit der höchsten Kostensteigerung bei der Endabrechnung eine besonders detaillierte Kostenprüfung vorzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 4641.7008 um € 150.000,- auf € 1.800.000,-. Gleichzeitig wird das Volumen der HHSt. 4641.1714 um € 75.000,- auf € 975.000,- erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 10:01 Uhr