Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 24.09.2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Bundestag statt. Gemäß § 10 der Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Gemäß § 50 des Bundeswahlgesetzes erstattet der Bund den Gemeinden die durch die Abstimmung veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen Betrag je stimmberechtigte Person (0,51 €). Bei der Festsetzung des festen einheitlichen Erstattungsbetrages berücksichtigt der Bund ein Erfrischungsgeld von 35,00 € für den Wahlvorstand und 25 € für die restlichen Wahlvorstandsmitglieder.
Bei der letzten Bundestagswahl im September 2013 hat die Gemeinde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 €/Urnenwahl und 20,00 €/Briefwahl festgesetzt.
Im März diesen Jahres startete das Wahlamt Oberschleißheim eine Umfrage bezüglich der Höhe der Erfrischungsgelder in den Gemeinden des Landkreises München. Die Umfrage hat ergeben das Schäftlarn mit Straßlach auf den letzten Plätzen liegt.
Die Verwaltung schlägt nun vor, für die Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 € sowohl für die Urnen- als auch Briefwahlbezirke festzusetzen.Eine Unterscheidung zwischen Urnen- und Briefwahlbezirken ist nicht mehr gerechtfertigt.
Beschluss
Die Gemeinde Schäftlarn gewährt den Mitgliedern der Wahlvorstände für die anstehende Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld von 45,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.02.2024 10:01 Uhr