Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Haushaltsjahr 2016 wurde fristgerecht mit Datum vom 24.04.2017 abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.
Das Volumen des Gesamthaushalts sank gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres um 4.730.843,06 € auf insgesamt 15.032.485,05 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 11.427.915,30 € und der Vermögenshaushalt mit 3.604.569,75 € ab.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Der Kämmerer steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht zur Verfügung.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2016 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.583.936,43 € (Vorjahr: 2.325.014,76 €) erwirtschaftet wurde. Es erfolgte ferner eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.041.581,21 €.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2017 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2016 in der Druckfassung vom 08.05.2017 mit folgenden Abschluss Ergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.) im Verwaltungshaushalt mit 11.427.915,30 €
b.) im Vermögenshaushalt mit 3.604.569,75 €
Gesamt 15.032.485,05 €
Fehlbetrag: 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 2.448,91 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit 0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit 0,00 €
verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 10:01 Uhr