Vorstellung, Beratung und Grundsatzbeschluss zur Planung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 275/5, Auenstraße 9 in Hohenschäftlarn durch die Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Planungsbüro Illner hat auf Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfes „Auenstraße“ den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 7 Wohneinheiten geplant. 

Das Gebäude soll die Außenmaße 18 m x 13 m sowie einen geringen Vorsprung im Eingangsbereich mit 0,57 m x 10,33 m erhalten. Die überbaute Grundfläche des Hauptgebäudes (ohne Balkone und Terrassen) beträgt damit rd. 240 qm, wie im Bebauungsplanentwurf vorgesehen.

Das Gebäude ist mit einer Wandhöhe von + 6,27 m und einer Dachneigung von 30° geplant. 

Die vorgesehenen 7 Wohneinheiten sollen folgende Wohnflächen erhalten:

Wohnung 1 Erdgeschoß:                89,24 qm
Wohnung 2 Erdgeschoß:                94,50 qm
Wohnung 3 Obergeschoß:                73,75 qm
Wohnung 4 Obergeschoß:                61,89 qm
Wohnung 5 Obergeschoß:                49,96 qm
Wohnung 6 Dachgeschoß:        67,17 qm
Wohnung 7 Dachgeschoß:        72,04 qm

Insgesamt würde damit in dem Gebäude eine Wohnfläche von 508,55 qm entstehen. Dieses Gebäude ist -ebenso wie das Gebäude Schorner Straße 13- mit Aufzug und damit umfassend barrierefrei geplant. 

Die Planung soll fertig gestellt werden, sobald der Bebauungsplan Nr. 47 „Auenstraße“ in Kraft ist, damit der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann. Dadurch könnte voraussichtlich schneller ein Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern erhältlich sein. 

Bei der Beratung über die Planung Schorner Straße 13 hatten damals Frau Dichtl angeregt, mehr kleinere Wohnungen zu errichten und Herr Stuke, auch größere Familienwohnungen vorzusehen. 

Dies könnte aus Sicht der Bauverwaltung evtl. im Erdgeschoß erreicht werden, indem dort eine kleine (oder zwei kleine) Wohnung(en) mit ca. 50 qm oder eine größere Wohnung mit ca. 133 qm geplant würde; letztlich -falls dies gewünscht ist-, müsste dies jedoch mit dem Planfertiger besprochen werden. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr von Hoyos.

Herr Stuke spricht sich für die Umsetzung der ursprünglichen Variante aus, da seiner Meinung nach eine sehr große Wohnung nicht benötigt wird. Frau Dichtl vertritt die Auffassung, dass mehr kleinere Wohnungen geplant werden sollen. Herr Heinrich regt an, die Innenwände in den Wohnungen als flexible Wände auszuführen, damit die Zimmer je nach Bedarf verändert werden können. Herr Lankes teil diese Meinung. Er schlägt vor, zunächst im Erdgeschoß zwei kleinere Wohnungen zu planen, die im Bedarfsfall zu einer Wohnung vereinigt werden können. Herr Lang ist der Meinung, dass im Norden keine Balkone nötig sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung für ein barrierefreies Mehrfamilienhaus grundsätzlich zu. Die Detailplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorliegen des Ergebnisses der Bedarfsumfrage. 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern den Zuwendungsantrag einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:00 Uhr