Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Stehbründlweg; Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Juni 2016 sowie Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 beschlossen, für das Gebiet Stehbründlweg einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 

Da das Planungsgebiet zwar im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, jedoch am Ortsrand liegt, war zum damaligen Zeitpunkt nur die Durchführung eines allgemeinen Bebauungsplanverfahrens möglich, für welches auch ein Umweltbericht sowie die Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen erforderlich gewesen wären. 

Durch die Einführung des § 13 b BauGB ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Das heißt, dass die Erstellung eines Umweltberichtes und die Bereitstellung von Ausgleichsflächen entfallen kann. 

Die Bauverwaltung empfiehlt daher, den Aufstellungsbeschluss vom 15. Juni 2016 aufzuheben und einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. 

Beschluss

Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Stehbründlweg vom 15. Juni 2016 wird aufgehoben. 

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1098/3 (Teilfläche), 1099 (Teilfläche), 1101, 1101/5, 1101/6, 1101/7, 1101/8 und 1100/6 einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Mit der Erstellung des Planentwurfs wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Der Planentwurf ist vor Einleitung des Verfahrens dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:00 Uhr