Beratung und Beschluss zum Neuerlass der Baumschutzverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2017 mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Überarbeitung der Baumschutzverordnung befasst und die Verwaltung beauftragt, die Baumschutzverordnung vom 07.10.2000 zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München auf Aktualität zu überprüfen und dem Gemeinderat in ggfs. angepasster Fassung wieder vorzulegen. 

Die Untere Naturschutzbehörde hat der Bauverwaltung empfohlen, die Baumschutzverordnung der Gemeinde Pullach vom 22.01.2016 als Anhaltspunkt zu verwenden. 

Die Baumschutzverordnung der Gemeinde Pullach wurde daher als Grundlage für eine überarbeitete Entwurfsfassung verwendet. 

Gegenüber der gültigen Verordnung der Gemeinde Schäftlarn ergeben sich folgende Änderungen: 

  1. Bei den Ausnahmen (§ 4) wurde auf die Höhe verzichtet. Das heißt, dass auch höhere Bäume (bisher 4 m), welche den Stammumfang von 60 cm bzw. 80 cm nicht erreicht haben, gefällt werden können. Bislang war die Ausnahme auf Bäume mit einer maximalen Höhe von 4 m beschränkt. Zudem wurden die Ausnahmetatbestände um Nadelbäume ergänzt, welche einen Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben. 
  2. Bei den Ersatzpflanzungen (§ 6) wurde in Abs. 3 eine Kann-Bestimmung ergänzt, welche den Mindeststammumfang der Ersatzpflanzung vom Stammumfang des zu fällenden Baumes abhängig macht. Auch wurde bei den Abweichungen von dieser Bestimmung festgelegt, dass bei engräumigen Situationen statt eines Baumes eine Ersatzpflanzung durch Sträucher erfolgen kann. 

Im Übrigen sind die Bestimmungen der Baumschutzverordnung unverändert (wenn auch etwas anders formuliert) übernommen worden. 

Der Entwurf der überarbeiteten Verordnung sowie die gültige Verordnung liegen den Gemeinderatsmitgliedern vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der vorliegenden Baumschutzverordnung in der Fassung vom heutigen Tag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:00 Uhr