Feuerwehrgerätehaus Neufahrn; Beratung und Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der Parkplatzsituation, Verlegung des Spielplatzes und Errichtung eines Feuerwehrübungsgebäudes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Nach dem Erwerb einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1702 von den Eheleuten Freytag hat die Freiwillige Feuerwehr Neufahrn erste Überlegungen zur Verbesserung der Parkplatzsituation, der Verlegung des Kinderspielplatzes und zur Errichtung eines Feuerwehrübungsgebäudes angestellt, die den Mitgliedern des Bau,- Planungs- und Umweltausschusses in der Sitzung am 19. Juni 2017 bereits vorgestellt wurden. 

Der Feuerwehrverein hat das erste Grobkonzept nunmehr weiterentwickelt und auch eine andere mögliche Variante für die Verbesserung der Parkplatzsituation skizziert. Die Unterlagen liegen den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Die Variante A sieht die Schaffung von Parkplätzen nördlich des Feuerwehrgerätehauses, auf einer Teilfläche des erworbenen Grundstückes vor. Die Zufahrt müsste dann über die Wegefläche Fl.Nr. 1701/5 erfolgen, welche sich zwar im Eigentum der Gemeinde befindet, jedoch nicht öffentlich gewidmet ist. Die Unterhaltslast ist derzeit von den Anliegern bzw. Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu tragen. Bei einer Nutzung der nördlichen Teilfläche als Parkplatz müsste dies sicher angepasst werden. Gegebenenfalls müsste der Weg ausgebaut werden, was unter Umständen erschließungsbeitragsrechtliche Folgen für die Anlieger hat. Unabhängig davon ist die Anlegung der Parkplätze auf der nördlichen Fläche wegen der größeren Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus nicht optimal.

Die von der Feuerwehr bevorzugte Variante B sieht eine Verlegung des Kinderspielplatzes auf die nördlich gelegene Teilfläche vor. Gleichzeitig soll die bisherige Fläche des Spielplatzes als Parkplatz angelegt werden. Bei dieser Variante ist auch eine Verlegung der Gerätehütte des Eisstockclubs erforderlich, die offensichtlich aufgrund des schlechten baulichen Zustandes ohnehin erneuert werden müsste. 

Die Feuerwehr beziffert die Kosten für die Anlegung der Parkplätze und der Erdarbeiten für die Neuanlegung des Kinderspielplatzes bei der Variante B mit rd. 45.000 Euro. 

Die Kosten für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes (welche aber ohnehin erforderlich wäre) ist darin noch nicht enthalten. 

Aus Sicht der Bauverwaltung sollte eine Verbesserung der Parksituation unbedingt angestrebt werden. 

Hinsichtlich des Übungsgebäudes wird auf das Schreiben des Kreisbrandrates vom 30.03.2017 verwiesen, in welchem die Idee der Errichtung eines Übungsgebäudes für die FF Neufahrn sehr begrüßt wird. 

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt fragt an, welche Verfahrensschritte vor der Umsetzung der Umgestaltung geplant sind (Umgestaltungssatzung, Bauleitplanung).

Der Erste Bürgermeister führt aus, dass für die Errichtung des Feuerwehr-Übungsgebäudes eine Anliegerbeteiligung durchgeführt wird. Zudem müsse ein anderer Standort für die Containerstellplätze gefunden werden. Eine sachgerechte Abwägung der Alternativen muss – unabhängig von den Einwendungen der Anlieger – durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung von Parkflächen und der Verlegung des Kinderspielplatzes entsprechend der vorgeschlagenen Variante B zu. 
Im Haushalt für 2018 sind entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.02.2024 12:10 Uhr