Beratung und Beschluss zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS/EWS) vom 19.12.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 3. Sitzung des Werkausschusses 25.10.2017 ö vorberatend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.01.2017 beauftragte die Werkleitung den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der erneuten Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen der vergangenen Jahre in einem Zeitraum von 2013 bis 2017. Ferner erfolgte eine Vorauskalkulation für die Jahre 2018 bis 2021.

Die Gebühren betragen für den Kalkulationszeitrum 2018-2021 für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser bei 3,20 € (2014-2017: 4,04 €) je Kubikmeter und bei reiner Schmutzwassereinleitung 3,04 € (2014-2017: 3,70 €).

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 19.12.2013 ist entsprechend in § 10 EWS-BGS zu ändern.

In der Anlage ist der Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 beigefügt.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2017 den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung als Satzung empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 als Satzung. Der Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:19 Uhr