Beratung und Beschluss zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS/EWS) vom 19.12.2013
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.01.2017 beauftragte die Werkleitung den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der erneuten Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen der vergangenen Jahre in einem Zeitraum von 2013 bis 2017. Ferner erfolgte eine Vorauskalkulation für die Jahre 2018 bis 2021.
Die Gebühren betragen für den Kalkulationszeitrum 2018-2021 für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser bei 3,20 € (2014-2017: 4,04 €) je Kubikmeter und bei reiner Schmutzwassereinleitung 3,04 € (2014-2017: 3,70 €).
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 19.12.2013 ist entsprechend in § 10 EWS-BGS zu ändern.
In der Anlage ist der Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 beigefügt.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2017 den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung als Satzung empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 als Satzung. Der Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.10.2017 ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 12:19 Uhr