Widmung der Straße Anwänden zur Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Straße Anwänden wurde am 26. Oktober 1961 zur Ortsstraße gewidmet und damit die Eigenschaft als öffentliche Straße erhalten.
Auch an dieser Straße wurden in den vergangenen Jahren nicht unerhebliche Flächen hinzuerworben, damit eine erstmalige Herstellung der Straße erfolgen konnte.
Die erworbenen Flächen wurden zwar mit dem Straßengrundstück Fl.Nr. 1483 verschmolzen, sind jedoch so umfangreich, dass die damalige Widmung nicht mehr wirksam ist.
Die Straße Anwänden muss daher in ihrer derzeitigen Länge und Ausbaubreite zur Ortsstraße gemäß Art. 6 und 46 BayStrWG gewidmet werden.
Beschluss
Die Straße Anwänden (Fl.Nr. 1483 und 1486/12 Gemarkung Schäftlarn) wird von der Abzweigung aus der Fischerschlößlstraße im Osten bis zur östlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 1471/2 im Westen auf einer Länge von 250 m und einer durchschnittlichen Breite von 5 m zur Ortsstraße gemäß Art. 6 und 46 BayStrWG gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 12:19 Uhr