Neukalkulation der Friedhofsgebühren - Beratung und Beschluss über Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.12.2017 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Kalkulation der Gebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen beauftragt. Das Gutachten (siehe Anlage) liegt nun vor, wurde bereits in eine neue Gebührensatzung eingearbeitet und wird nun zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 

Für die Bestattungseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten im engeren Sinne (Personal- und Sachkosten), die Kosten für Verwaltung und Unterhalt sowie angemessene Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Anlagekapital. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können die Kosten für einen bis zu vierjährigen Zeitraum Kalkulationszeitraum zusammengefasst werden. Für die Gebührenkalkulation wurde daher der Zeitraum von 01.01.2018 bis 31.12.2021 zugrunde gelegt. Die geplante Erneuerung bzw. Sanierung des Friedhofsgebäudes Hohenschäftlarn sowie das im Jahr 2015 erworbene Grundstück mit der FlNr. 1457 beim Friedhof Zell wurden nicht in die Berechnungen für die kalkulatorischen Abschreibungen mit einbezogen. Für die Verzinsung findet ein Zinssatz von 2,65 % pro Jahr Anwendung. Die Abschreibungen richten sich nach den in der AfA angegebenen Werten für das jeweilige Wirtschaftsgut.


In der nachfolgenden Tabelle werden die bisher geltenden Gebühren, den neu errechneten Gebühren gegenübergestellt: 

Gebühren der Bestattungseinrichtungen – Vergleich bisher – neu 
Bezeichnung 
bisher
neu

Grabgebühren pro Jahr (§ 2 FGS)



1.        Einzelgräber
70,00 € 
71,00 €
2.        Doppelgräber
140,00 €
142,00 €

3.        Sondergrabstätten pro m² 

35,00 €
35,00 €
4.        Urnengräber
45,00 €
50,00 €
5.        anonymes Urnengrab
45,00 € 
54,00 €
6.        Sammelgrabstätte Maria Stern pro Grab
35,00 €
35,00 €




Bestattungs- und Friedhofsgebühren (§ 3 FGS)

Benutzung der Bestattungseinrichtungen



1.         Benutzung des Leichenhauses (Aufbahrung)

247,00 €
253,00 €
2.        Kurzfristiges Benutzen des Leichenhauses zum baldmöglichen Weitertransport von Leichen (ohne Aufbahrung)
165,00 €
169,00 €
3.        Urnenaufbewahrung bis zur Beisetzung
82,00 €
84,00 €

4.        Benutzung der Kühlvitrine pro Tag

39,00 €
35,00 €




Bestattungsleistungen 

1.        Betreuung der Leichenhalle und des Friedhofes 



1.1        Annahme des Verstorbenen oder der Urne und Verbringung in den Aufbahrungsraum mit Öffnen und Schließen der Halle, Entgegennahme und I oder Kontrolle der Bestattungs- und Überführungspapiere und deren Weitergabe an die Friedhofsverwaltung
7,75 €
11,25 €

1.2        Herausgabe eines in der Aufbahrungszelle hintersteIlten Verstorbenen oder einer Urne mit Öffnen und Schließen der Halle sowie Übergabe der Überführungs- und Beerdigungspapiere

7,75 €
11,25 €
1.3        Öffnen und Schließen der Trauerhalle zur persönlichen Abschiednahme 
7,75 €
11,25 €
1.4        Aufbahren der Verstorbenen in der Leichenhalle einschl. der Bereitstellung von Gerätschaften und Zubehör, Entgegennahme von Kränzen und Blumen, Dekoration der Blumen und Kränze sowie alle in Zusammenhang mit der Trauerfeier erforderlichen Arbeiten
58,59 €
70,32 €
1.5        Aufbahrung der Urne in der Leichenhalle einschließlich der Bereitstellung von Gerätschaften und Zubehör (mindestens 2 Lorbeerbüsche), Entgegennahme von Kränzen und Blumen, Dekoration der Blumen und Kränze sowie alle in Zusammenhang mit der Trauerfeier erforderlichen Arbeiten
38,75 €
45,01 €
1.6        Zuschlag für offene Aufbahrung und Öffnung des Sarges
15,50 €
28,13 €
1.7        Reinigung der Leichenhalle im gemeindlichen Friedhof Zell und der zur Trauerfeier benutzten Räume
7,75 €
16,88 €
1.8        Reinigung der Leichenhalle des gemeindlichen Friedhofs Hohenschäftlarn und der zur Trauerfeier benutzen Räume
6,20 €
11,25 €



2.        Erdbestattung


2.1        Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (1,80 m), überschüssigen Aushub abfahren, Durchführen der Beerdigung einschließlich aller Nebenarbeiten
402,89 €
464,14 €
2.2        Zuschlag oder Abschlag für die Stellung von 2 zusätzlichen Trägern bzw. nur 2 Trägern
70,04 €
84,39 €
2.3        Öffnen und Schließen eines Kindergrabes bis zu 12 Jahren (1,40 m), überschüssigen Erdaushub abfahren, Durchführen der Beerdigung (Träger etc.) einschließlich aller Nebenarbeiten
247,93 €
278,49 €
2.4        Zuschlag für Öffnen des Erdgrabes per Hand nach 2.1
61,98 €
84,39 €
2.5        Zuschlag für Öffnen des Erdgrabes per Hand nach 2.3 (2.4!)
15,50 €
21,10 €
2.6        Zuschlag für Bestattungen an einem Samstag 
52,68 €
63,29 €
2.7        Zuschlag für Tieferlegung (1,80 m bis 2,20 m)
54,23 €
70,32 €
2.8        Öffnen und Schließen eines Urnenerdgrabes 
60,43 €
70,32 €
2.9        Urnenbeisetzung mit Angehörigen 
38,75 €
63,29 €
2.10        Urnenbeisetzung ohne Angehörige oder im anonymen Grabfeld
12,39 €
14,06 €
2.11        Zuschlag Sargübergröße (normale Abmessungen 200 x 70 cm) pro m³ zusätzlichen Aushubs 
46,48 €
53,45 €
2.12        Erschwerniszuschlag bei durchgefrorenem Boden, zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde 
54,23 €
59,78 €



3.         Exhumierung und Umbettungen


3.1        Exhumierung eines Verstorbenen aus einem Erdgrab innerhalb der Ruhefrist zuzüglich zu den Ziffern 2.1 bis 2.3
294,42 €
295,36 €
3.2        Je weitere Umbettung aus dem selben Grab
123,96 €
137,84 €
3.3        Umbettung eines Verstorbenen oder der sterblichen Überreste aus einem Erdgrab zuzüglich zu den Ziffern 2.1 bis 2.3
92,98 €
105,49 €
3.4        je weitere Umbettung aus dem selben Grab
46,48 €
68,92 €
3.5        Umbettung einer Urne aus einem Erdgrab
60,43 €
68,92 €
3.6        Wiederbestattung einer Urne in einem Erdgrab
60,43 €
52,04 €
3.7        je weitere Urne
44,93 €
52,04 €
3.8        Freiräumung eines Urnenerdgrabes nach Ablauf der Ruhezeit, fachgerechte Entsorgung des Grabmals
3.8.1 Erschwernis pro Person und Stunde
69,73 €


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78,76 €


59,78 €

3.9        Freilegung und Ausgrabung der Urne, Öffnen der Aschenkapsel, Öffnen und Beisetzung der Asche und Beschließen des Aschensammelgrabes, fachgerechtes Entsorgen der Aschenkapsel und der Urne
91,43 €
105,49 €

Die Verwaltung schlägt vor, bei den gegenwärtig geltenden jährlichen Grabgebühren von 70,00 € für ein Einzelgrab und 140,00 € für ein Doppelgrab zu bleiben. Hieraus ergibt sich eine theoretische Unterdeckung im Kalkulationszeitraum von ca. 3000,- € (2018 ca. 810,- €, 2019 ca. 670,- €, 2020 ca. 890,- €, 2021 ca. 640,- €). Diese Unterdeckung wäre aus Sicht der Verwaltung vertretbar. 

Die Friedhofsgebührensatzung wurde entsprechend der Kalkulationsergebnisse angepasst (siehe Anlage). Die Gebühren für Einzel- bzw. Doppelgräber wurden bei € 70,- bzw. € 140,- pro Jahr belassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Gutachten des BKPV zur Kenntnis und beschließt die Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren in der Gemeinde Schäftlarn (Friedhofsgebührensatzung) in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2018. Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:24 Uhr