Neukalkulation der Abfallgebühren - Beratung und Beschluss über Änderung Gebührensatzung Abfallwirtschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.12.2017 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallwirtschaftseinrichtung beauftragt. Das Gutachten (siehe Anlage) liegt nun vor, wurde bereits in eine neue Gebührensatzung eingearbeitet und wird nun zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 

Für die Abfallwirtschaftseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten im engeren Sinne (Personal- und Sachkosten), die Kosten für Verwaltung und Unterhalt sowie angemessene Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Anlagekapital. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können die Kosten für einen bis zu vierjährigen Zeitraum Kalkulationszeitraum zusammengefasst werden. Für die Gebührenkalkulation wurde daher der Zeitraum von 01.01.2018 bis 31.12.2021 zugrunde gelegt. Für die Verzinsung findet ein Zinssatz von 2,65 % pro Jahr Anwendung. Die Abschreibungen richten sich nach den in der AfA angegebenen Werten für das jeweilige Wirtschaftsgut.

Bei den Gebührensätzen ergeben sich durch die Kalkulation folgende Änderungen:

Bezeichnung der Gebühr
bisher
Neu
120 l Restmüll, bis zu vier Personen auf Antrag
155,88 €
150,24 €
120 l Restmüll
194,88 €
187,80 €
1.100 l Restmüll
1.788,96 €
1.721,16 €
80 l Restmüllsack
7,00 € pro Stück
4,80 € pro Stück


Die Verwaltung schlägt vor, aus abrechnungstechnischen Gründen die Gebühr für Restmüllsäcke (80 l) auf 5,- € festzusetzen.

Die Gebührensätze wurden in der vorlegelegten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung entsprechend angepasst (siehe Anlage).  

Diskussionsverlauf

Herr Lang fragt an, ob die Möglichkeit besteht alle Gebühren auf- oder abzurunden.

Herr Wallner antwortet, dass dies aus kalkulationsrechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Gutachten des BKPV zur Kenntnis und beschließt die Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung und das Einsammeln und Befördern von Abfällen in der Gemeinde Schäftlarn (Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung) in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2018. Der Entwurf der Änderungssatzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.02.2024 12:24 Uhr