Der Kämmerei bedankt sich bei den Amtsleitern für die gute Zusammenarbeit und bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung für die tatkräftige Unterstützung, die letztendlich überhaupt ermöglicht haben, den Haushalt frühzeitig vorberaten zu können.
Auf die beigefügten umfassenden Anlagen, insbesondere das Schreiben der Kämmerei vom 09.11.2017, wird Bezug genommen.
Am Dienstag, den 21.11.2017, fand eine interne Besprechung der Verwaltung zur Aktualisierung der Haushalts- und Finanzplanung statt. Die Änderungen aus dieser Besprechung sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügt.
Das Ergebnis stellt sich nun wie folgt dar:
Verwaltungshaushalt
Einige Positionen wurden angepasst. Hier insbesondere die Einkommenssteuerbeteiligung (+100.000 €). Die Kreisumlage bleibt für Schäftlarn trotz Erhöhung des Herbesatzes auf 48 % (derzeit 44,9 %) bei 3,1 Mio. €.
Der Verwaltungshaushalt ist im Planjahr und im Finanzplanungszeitraum im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgeglichen. Aus jetziger Sicht kann im Verwaltungshaushalt für das kommende Haushaltsjahr ein Überschuss, auch in der Höhe der gesetzlich geforderte Zuführung an den Vermögenshaushalt, erfolgen. Dies gilt auch für den Finanzplanzeitraum 2019 bis 2021.
Einnahmen Ausgaben Überschuss
An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss in unserem Fall mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus der ordentlichen Tilgung der gemeindlichen Kredite. In unserem Fall beträgt damit die Zuführung 150.000 € im Planjahr 2018. Auf Grund der derzeit geplanten Wohnbauprojekte Schorner Str. 13, Auenstr. 9 und Stehbründlweg werden sich die Kreditaufnahmen nach aktuell geplantem Stand um 3.230.000 € erhöhen. Für die Finanzplanungsjahre erhöht sich die Pflichtzuführung wie folgt: 2019 auf 215.400 €, 2020 auf 313.200 € und 2021 auf 313.700 €.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen angesetzt wurden. Wie Sie dieser Übersicht zum Vermögenshaushalt entnehmen können, haben wir im Haushaltjahr 2018 und in den Finanzplanungsjahren – auch unter Berücksichtigung der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt - beträchtliche Defizite zu verzeichnen.
Einnahmen Ausgaben Überschuss
Ursächlich dafür sind die in den nächsten Jahren u.a. der Neubau des Feuerwehrhauses Hohenschäftlarn mit Bauhof und der Neubau der Schulturnhalle anstehen.
Unsere Wohnbauprojekte (Schorner Str. 13, Auenstr. 9 und Stehbründlweg) sind hier kostenneutral berücksichtigt. Wie die folgende Übersicht zeigt, sind diese Projekte über das KommWFP und Kreditaufnahmen finanziert. Zins und Tilgung werden zu 100 Prozent aus dem Abschnitt 8801 (Liegenschaften Mietwohnungen) finanziert.
Dagegen stehen enorme Vermögenswerte, die im Wohnbausektor nach 20 Jahren komplett getilgt sind. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wir für diese Investitionen voraussichtlich Zuwendungen in Höhe von 2.300.000 € erhalten.
Für das Haushaltsjahr 2018 beträgt die sog. Mindestrücklage 110.047,48 €.
GESAMTPLAN
In der Übersicht des Gesamtplans können Sie das jährliche Defizit und den Überschuss entnehmen.
Einnahmen Ausgaben Überschuss
Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügen wir über mind. 8.500.000 € Rücklagemittel. Davon haben wir jetzt rd. 8,1 Mio. €. Der Rest wird voraussichtlich der Rücklage mit dem Jahresabschluss 2017 zugeführt, weil die im Haushalt angesetzten Ausgaben größtenteils nicht abgerufen werden.
Die geplanten Projekte können grundsätzlich zu 100 Prozent aus Eigenmitteln finanziert werden. Jedoch gilt es zu beachten, dass mit Baukostensteigerungen von 5 % jährlich gerechnet werden muss. Ferner belasten diese Projekte unseren Haushalt auch mit den entsprechenden Folgekosten!
Das derzeit geplante Fernwärmeprojekt Stehbründlweg ist weder in der Finanzplanung der Gemeinde, noch in der Planung der Gemeindewerke berücksichtigt. Grund dafür sind fehlende Regelungen und Entscheidungen bezüglich der grundsätzlichen Umsetzung sowie der Betriebsorganisation.
Insofern wird der Spielraum für künftige Investitionen und unsere sog. freiwilligen Leistungen zwangsläufig immer kleiner.
Die Kämmerei bittet den Haupt- und Finanzausschuss, um eine ergänzende Beschlussempfehlung zu den Projekten Neubau Feuerwehrhaus Hohenschäftlarn und Bauhof. Eine Empfehlung dahingehend, dass im Rahmen der Projektplanung zu Beginn
- jeweils der künftige Bedarf und
- die Finanzierung geprüft wird.
Im Rahmen einer Fachberatung wurden ähnliche Projekte durch einen externen Berater bereits vorgestellt. Hier insbesondere, ob die Gemeinde unter Berücksichtigung von Zuwendungen selbst baut oder unter Verzicht auf öffentliche Mittel dies einem Dritten überträgt.
Noch anzupassen sind im vorliegenden Haushaltsentwurf:
Zuwendungen vom Land für Neubau FW-Haus auf 200.000 € (HSt. 1300.3610)
Zuwendungen vom Land für Neubau Schulturnhalle von 220.000 auf 250.000 € (+30.000 € HSt. 2110.3610). Diese zwei Änderungen werden im Rahmen der Sitzung angepasst.
Nach diesem Sachvortrag erläutert der Kämmerer, Herr Sacher, vorab eine Änderung im Bereich der Wohnbauprojekte.
Mit der Regierung von Oberbayern Schreiben vom 23.11.2017 (Eingang: 27.11.2017) haben wir die Mitteilung erhalten, dass wir konkret auf unsere Planung Zuwendungen in Höhe von 692.600 € und ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 1.385.200 € gewährt bekommen. In unserem Haushaltsentwurf war eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,3 Mio. € eingeplant. Aufgrund der Erhöhung, die wir auch tatsächlich so in Anspruch nehmen, ändert sich die Berechnung für Zins und Tilgung ebenso. Insofern wurde die o.g. Übersicht zum Abschnitt 8801 wie folgt angepasst:
In der anschließenden Erörterung des Haushaltsentwurfs wurde der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt komplett durchgearbeitet. Änderungen wurden eingearbeitet und dokumentiert. Auf die beigefügte Liste vom 27.11.2017 wird verwiesen.
Zu folgende Punkten bzw. Haushaltsstellen gab es noch Klärungsbedarf:
- 0600.5000 und 0600.9500; geprüft werden soll hier, ob die Treppe am Rathaus doppelt angesetzt ist; als Unterhalt/Investition (Herr Jocher)
- 4600.7090 Ansatz von 58.000 € auf 65.000 €; sofern in diesem Gesamtbetrag auch die Jugendsozialarbeit beinhaltet ist, sollte diese separat dargestellt werden (Herr Wallner)
- 5500.6791 Ansatz von 9.700 € auf 26.000 €; dieser Ansatz für die inneren Verrechnungen der Bauhofleistungen soll überprüft werden (Herr Jocher)
- 7500.1142 Die Gebühreneinnahmen und Bauhofleistungen sollen entsprechend der Gebührenkalkulation angepasst werden (Herr Wallner)
- 4641.9870; eine Prüfung des Ansatz in Höhe von 3.500 €, ob dieser überhaupt noch erforderlich ist (Herr Wallner)
Die Verwaltung wird diese Punkte noch prüfen und Bericht erstatten.