Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werkausschusses, 25.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 3. Sitzung des Werkausschusses 25.10.2017 ö informativ 9

Sachverhalt

Herr Woratsch äußert sich darüber, dass die sog. Systemtrenner bei den örtlichen Feuerwehren nicht gut ankommen.

Zur Sach- und Rechtlage für der Werkleiter aus, dass die Gemeindewerke Schäftlarn zwar für die Wasserversorgung zuständig sind, nicht aber für den Brandschutz. Der Brandschutz obliegt der Gemeinde Schäftlarn und Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist der Geschäftsleiter, Herr Stefan Wallner.

Als Wasserversorger ist uns der Trinkwasserschutz enorm wichtig. Nach Einsätzen der Feuerwehr kann es unter Umständen zu einer Verschmutzung des Trinkwassers kommen. Gründe dafür kann es viele geben. Zum Beispiel:

  • Es reicht von einfacher Braunfärbung bis zur Gesundheitsgefahr durch das Zurückdrücken von Schaummittel ins Trinkwassernetz.
  • Fehlbedienung am Standrohr, verschmutzte Schläuche in Verbindung mit Druckstößen, durch Tankfüllarmaturen ausgelöste Druckstöße, Fahrzeugwassertanks ohne einen so genannten „freien Auslauf“
  • Fehlhandlungen, wie beispielweise das Verbinden von Trinkwasser und Wasser aus offenem Gewässer am Sammelstück, etc.

Als Wasserversorger ist es unsere Pflicht eine Trinkwasserverschmutzung bereits im Vorfeld zu verhindern.

In §17 Abs. 6 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) heißt es, „Wasserversorgungsanlagen aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht mehr für den menschlichen Gebrauch […] bestimmt ist, verbunden werden“. Löschwasser stellt keine Ausnahme dar, deshalb gilt dies auch für die Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz.

Löschwasser wird nach DIN EN 1717 in die Flüssigkeitskategorie 4 bzw. 5 eingeordnet (Definition). Laut DVGW Arbeitsblatt W405-B1 sollte bei Flüssigkeitskategorie 5 „immer ein freier Auslauf AA […]und bei Flüssigkeitskategorie 4 mindestens ein Systemtrenner BA in Übereinstimmung mit den Funktionsprinzipien nach DIN EN 12729 (am Standrohr oder Überflurhydranten; DIN 14346 in Vorbereitung) vorgesehen werden. Im Regelfall darf nach Flüssigkeitskategorie 4 abgesichert werden.“

Sind Systemtrenner nun auch bei Einsätzen und Übungen der Feuerwehren Pflicht?

Die Norm räumt ein, dass aktuell noch nicht davon ausgegangen werden kann, dass Taktik und Ausstattung der Feuerwehren den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die optimale Ausstattung und Arbeitsweise, um allen Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen, kann nur nach und nach im Rahmen von Ersatz- und Neubeschaffungen realisiert werden. Somit ist der Einsatz von Systemtrennern noch keine Pflicht. Genauere Spezifikationen für Feuerwehr-Systemtrenner werden vermutlich erst in der DIN 14346 getroffen, welche voraussichtlich nicht vor 2018 erscheinen wird.

Zum Schutz des Trinkwassers schreiben die Gemeindewerke Schäftlarn als Wasserversorger hiermit einen sog. Feuerwehr-Systemtrenner vor.

Der Werkausschuss wurde in der Sitzung vom 19.07.2017 über die Maßnahme informiert. Ebenso wurde der Leiter der Hauptverwaltung, Herr Wallner, in Kenntnis gesetzt.

Jede Feuerwehr wurde vorerst mit einem Systemtrenner ausgestattet.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nicht nur die Feuerwehren sondern auch externe Firmen bei Wasserentnahmen an Hydranten Systemtrenner verwenden müssen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:02 Uhr