Anbringung von Fahrradschienen in der Bahnunterführung Ebenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | 1. Sitzung des Gemeinderates | 17.01.2018 | ö | informativ | 11.4 |
Sachverhalt
Auf eine entsprechende Anregung von Herrn Dr. Markus Gaisbauer, Ebenhausen, zur Anbringung von Fahrradschienen in der Bahnunterführung Ebenhausen hat die Deutsche Bahn Station & Service AG mit Schreiben vom 15.01.2018 mitgeteilt, dass das Anbringen von Fahrradschienen aufgrund der Vorgaben und Bestimmungen der Bahn nicht zulässig ist. Das Schreiben der DB Station & Service AG liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Datenstand vom 14.02.2024 20:40 Uhr