Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsvollzug


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.02.2018 ö informativ 9.3

Sachverhalt

  1. Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018
Mit Schreiben v. 04.01.2018 sowie ergänzender E-Mail v. 19.01.2018 wurde der kommunalen Rechtsaufsicht des Landratsamtes München die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde Schäftlarn sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) für das Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtsaufsichtlichen Behandlung vorgelegt.

Aufgrund der Festsetzung einer Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt gem. § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 1.385.200 € ist der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung genehmigungspflichtig gem. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO durch die Rechtsaufsichtsbehörde, hier die kommunale Rechtsaufsicht des Landratsamtes München gem. gemäß Art. 117 Abs. 1 i.V.m. Art. 110 Satz 1 GO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).

Es sind unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten keine Anhaltspunkte ersichtlich, wonach bei der Gemeinde Schäftlarn von einer Gefährdung der geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit i.S.d. Art. 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO ausgegangen werden könnte.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Schäftlarn mit dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) für das Wirtschaftsjahr 2018 wurden rechtsaufsichtlich behandelt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. insgesamt 1.385.200 € wird erteilt.

  1. Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs); Ausfall Einnahmen

Mit Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, vom 30.01.2018, Az.: IB4-1523-5-309, erfolgte eine Datenabfrage im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Im Bayerischen Landtag gibt es aktuell Überlegungen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und einen Ausgleich hierfür zu schaffen. Die Festlegung weiterer Details und etwaiger Übergangsregelungen bedarf noch zahlreicher Abstimmungen auf politischer Ebene und mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden. Nach den bekannten Planungen sollen die notwendigen Gesetzesänderungen aber sehr zeitnah erfolgen.

Bayerns Gemeinden und Städte erwarten vom Freistaat Bayern eine vollständige Kompensation der wegfallenden Straßenausbaubeiträge. „Wenn es der politische Wille der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags ist, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, muss ein vollständiger Ausgleich dieser Finanzierungsquelle der Kommunen geschaffen werden. Das Eine geht nicht ohne das Andere. 

Der Bayerische Gemeindetag nimmt die Absichtserklärung der CSU-Landtagsfraktion zur Kenntnis, wonach künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden sollen. Dadurch wird eine Vielzahl von zu klärenden Rechtsproblemen auf die Gemeinden und Städte zukommen. So muss vor allen Dingen ein faires Finanzierungsmodell für die Kommunen geschaffen werden. Und für den Übergang müssen zahlreiche Rechtsfragen gelöst werden. Zum Beispiel: Was geschieht mit Beiträgen, die in den letzten Jahren gezahlt wurden? Müssen laufende Ausbaumaßnahmen noch nach geltendem Recht abgewickelt werden? Was passiert mit sog. wiederkehrenden Beiträgen?

Aufgrund dieser politischen Situation sind wir angehalten, mögliche Abrechnungen mit dem Landratsamt München, Abteilung Kommunalaufsicht abzustimmen. Im Haushalt 2018 haben wir für zwei Tiefbaumaßnahmen (Umgestaltung B11 und Winklweg) Beitragseinnahmen in Höhe von insgesamt 430.000 € berücksichtigt. Ob wir diese Einnahmen auch wirklich generieren können, ist derzeit fraglich. Wir werden den Gemeinderat weiterhin auf dem Laufenden halten und gleichzeitig prüfen, wie man dies ggf. kompensieren könnte.


  1. Zahlung Brücke Alpenblickstraße; Außerplanmäßige Ausgabe
    Mit Schreiben vom 30.01.2018 (Eingang 09.02.2018) ging ein Schreiben der DB Netzte zur Abrechnung (Vorteilsausgleich) der Erneuerung der Straßenüberführung Alpenblickstraße ein. Es wurde ein Zahlbetrag in Höhe von 287.849,47 € in Rechnung gestellt. Im Haushaltsplan 2018 sind für diese Maßnahme lediglich Planungskosten in Höhe von 15.000 € und Einnahmen (Zuwendungen) in Höhe von 50.000 € berücksichtigt. Für Tiefbaumaßnahmen (HSt 6480.9500) sind keine Mittel veranschlagt. Ursprünglich hätte die Abrechnung im Jahr 2017 erfolgen sollen. Die Rechnung muss bezahlt werden und ist eine sog. außerplanmäßige Ausgabe zu behandeln. Die Verwaltung wird für die nächste Gemeinderatssitzung eine entsprechende Beschlussfassung ausarbeiten.

Datenstand vom 14.02.2024 20:42 Uhr