Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Auenstraße"; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 47 „Auenstraße“ wurde in der Zeit vom 19.02.2018 bis einschließlich 08.03.2018 noch einmal öffentlich ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist ging eine Stellungnahme des Landratsamtes München ein. 

„1.)         Das Plangebiet soll nunmehr als Dorfgebiet festgesetzt werden. Damit das Planzeichen in A 2.1 rechtliche Wirkung entfaltet, also die Festsetzung „Dorfgebiet“ tatsächlich wirksam ist, muss es auch in der Planzeichnung eingetragen werden, oder auf das Planzeichen wird verzichtet und die Art der Nutzung wird als Textfestsetzung vormuliert.

2.)         Nach den Verfahrensvermerken zur öffentlichen Auslegung bzw. erneuten öffentlichen Auslegung sind jeweils noch Verfahrensvermerke über die Beteiligung der Behörden einzufügen.“

Weitere Stellungnahmen sind während der Auslegung nicht eingegangen. 

Beschluss

In der Planzeichnung ist noch das Planzeichen „MD“ für Dorfgebiet zu ergänzen. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend der durchgeführten Verfahrensschritte aufzuführen. 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Auenstraße“ wird -einschließlich der redaktionellen Ergänzungen- als Satzung beschlossen. Bebauungsplan und Begründung erhalten das Datum vom heutigen Tag. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:45 Uhr