Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2018/19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen wurden zuletzt ab dem Schuljahr 2015/16 angepasst. Seitdem wurde der Basiswert jedes Jahr um ca. 6% erhöht (Stand 2017: € 1.128,35), was dazu geführt hat, dass der kommunale Förderanteil ebenfalls im Verlauf der letzten drei Jahre entsprechend gestiegen ist. So sind die Gesamtausgaben für kommunale und staatliche Förderbeiträge von € 1,6 Mio (2015) auf € 1,85 Mio (2018) gestiegen. Die Gemeindeverwaltung sieht sich daher gezwungen, die Elternbeiträge an diese Entwicklung anzupassen und strebt daher grundsätzlich eine Erhöhung um ca. 5% an. 

Der Familien- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2018 über die Beitragsanpassung beraten und folgenden Beschluss gefasst: 
Der Familien- und Sozialausschuss billigt die geplanten Beitragsanpassungen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine entsprechende Vereinbarung herbei zu führen und anschließend die Beitragsanpassung dem Gemeinderat vorzulegen.

Daraufhin hat die Gemeindeverwaltung am 01.03.2018 eine Erörterung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Dabei trug der Trägerverein der Kinderkrippe KindErNetz Schäftlarn e. V. vor, dass die Gebühren für die Krippe im Vergleich mit Einrichtungen in Baierbrunn und Icking ohnehin schon sehr hoch sei. Eine Erhöhung um 5% für die Krippenbeiträge würde daher als unverhältnismäßig angesehen werden. Daraufhin wurde eine Abfrage bei den Mitgliedern der Familien- und Sozialausschusses durchgeführt. In der Rückmeldung wurde von den Fraktionen mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass ein Einfrieren der Krippengebühren auf dem Stand vom Kindergartenjahr 2015/16 mitgetragen wird. Aus dem Kreis der Fraktionen wurde jedoch auch vorgetragen, dass eine jährliche Überprüfung der Beiträge stattfinden sollte damit ggf. v. a. bei gleichzeitig gestiegenem Defizit eine Erhöhung der Beiträge durchgeführt werden kann. 












Im Einzelnen ist die Beitragsanpassung nun wie folgt geplant:

 Regelgebühren für Kinder bis zu drei Jahren

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+/-0%)
Bis 4 Stunden
€ 259,-
€ 259,-
4 bis 5 Stunden
€ 284,-
€ 284,-
5 bis 6 Stunden
€ 356,-
€ 356,-
6 bis 7 Stunden
€ 388,-
€ 388,-
7 bis 8 Stunden
€ 415,-
€ 415,-
8 bis 9 Stunden
€ 442,-
€ 442,-
Mehr als 9 Stunden
€ 469,-
€ 469



Regelgebühren für Kinder ab drei Jahre bis zur Einschulung

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+5%)
Bis 4 Stunden
€ 106,-
€ 111,30
4 bis 5 Stunden
€ 117,-
€ 122,85
5 bis 6 Stunden
€ 128,-
€ 134,40
6 bis 7 Stunden
€ 139,-
€ 145,95
7 bis 8 Stunden
€ 150,-
€ 157,50
8 bis 9 Stunden
€ 161,-
€ 169,05
Mehr als 9 Stunden
€ 172,-
€ 180,60




Gebühren für Kinder im Grundschulalter

Betreuungszeit pro Tag
Bisherige Gebühr
Zukünft. Gebühr (+5%)
Bis 4 Stunden
€ 123,50
€ 130,-
4 bis 5 Stunden
€ 133,50
€ 140,-
5 bis 6 Stunden
€ 143,50
€ 150,-
6 bis 7 Stunden
€ 153,50
€ 161,-
7 bis 8 Stunden
€ 163,50
€ 172,-
8 bis 9 Stunden
€ 173,50
€ 182,-

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassungen der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen wie oben dargestellt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Defizitentwicklung die Angemessenheit der Beiträge jährlich zu überprüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:45 Uhr