Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich Eichendorffweg westlich Jahnstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Aufgrund der Beratung eines Bauantrages für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 158/5, Eichendorffweg, Hohenschäftlarn, zu denen das gemeindliche Einvernehmen verweigert wurde, hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Gemeinderat empfohlen, für das Gebiet, zur Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung, einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Die vorhandene Bebauung im Gebiet nördlich Eichendorffweg westlich Jahnstraße ist im gegenständlichen Bereich von einer Einzelhausbebauung auf relativ großen Grundstücken geplant. Auch ein gewerblicher Betrieb befindet sich in diesem Bereich. Da insbesondere auch die straßenmäßige Erschließung als ungenügend bezeichnet werden muss, sollte ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Lankes nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich nördlich Eichendorffweg westlich Jahnstraße einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 49). Im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes befinden sich die Grundstücke Fl.Nrn. 37/5, 157, 157/1, 158/3 (Teilfläche), 158/4, 158/5, 159/2, 159/3, 191/2, 198 (Teilfläche). Mit der Erarbeitung der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 
         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:47 Uhr