Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising zur Voruntersuchung für die Ortsumfahrung Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö informativ 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.04.2018 (Eingang bei der Gemeinde: 27.04.2018) nimmt das Staatliche Bauamt im Rahmen der Voruntersuchung zu den drei Varianten, welche im Rahmen der moderierten Bürgerbeteiligung als weiter zu verfolgen bestimmt wurden, ausführlich Stellung. 

Die Stellungnahme liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 

Das Staatliche Bauamt kommt zu folgendem Zwischenergebnis: 

„Die angestrebte Verlagerung des Verkehrs von der Ortsdurchfahrt auf die Ortsumfahrung wird am besten mit der Variante B erreicht. In Verbindung mit der geringsten Baulänge und den niedrigsten Kosten der zu vergleichenden Varianten erfüllt somit Variante B das Kriterium der Wirtschaftlichkeit am besten und entlastet zudem die Ortsdurchfahrt am meisten.“

Nach der Meinungsbildung in den Fraktionen soll das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden. 

Diskussionsverlauf

Der erste Bürgermeister erläutert noch kurz die an alle Gemeinderatsmitglieder versendete Email von Herrn Herzog über den Ablauf und das Abstimmungsergebnis in der Stadtratssitzung von Starnberg bezüglich der Thematik. Herr Dr. Ruhdorfer gibt hierbei an, dass auch nochmals Kontakt mit dem Bauamtsleiter und der ersten Bürgermeisterin von Starnberg aufgenommen worden ist, jedoch sind keine weiteren gemeinsamen Planungen angestrebt.

Herr von Hoyos fragt an, wie die weiteren Schritte aussehen?

Der erste Bürgermeister führt aus, dass ein Antrag auf Planfeststellungsverfahren an die Regierung gestellt werden muss, hierfür muss das Gremium allerdings erst einen Beschluss fassen. Dies soll in der nächsten bzw. übernächsten Gemeinderatssitzung geschehen. 

Herr Woratsch frägt bezüglich des Schreibens des Staatlichen Straßenbauamtes Freising nach, ob bei den geschätzten Gesamtkosten auch die Kosten für den notwendigen Brückenbau mitinbegriffen sind.

Diese Frage muss im Nachgang mit der Verwaltung geklärt werden.

Datenstand vom 14.02.2024 20:50 Uhr