Beratung und Beschluss über Wahlhelferentschädigung zur Landtags- und Bezirkstagswahl sowie von gleichzeitig durchgeführten Volksentscheiden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Am 14.10.2018 finden die Wahlen zum Bayerischen Landtag, sowie zum Bezirkstag von Oberbayern statt. Zudem ist geplant einen Volksentscheid zur Thematik der Straßenausbaubeiträge durchzuführen, evtl. wird durch das bayerische Staatsministerium des Innern kurzfristig noch ein weiterer Volksentscheid angesetzt. Gemäß § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Tag der Abstimmung ein Erfrischungsgeld gewährt werden. 

Gemäß Art. 17 Abs. 1 Landeswahlordnung erstattet der Freistaat Bayern den Gemeinden die durch die Abstimmung veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen Betrag je stimmberechtigte Person (2013: 1,48 €). Bei der Festsetzung des festen einheitlichen Erstattungsbetrages berücksichtigte der Freistaat 2013 für die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von 25,- € je Mitglied.

Die Gemeinde hat bei den Landtagswahlen von 2013 ein Erfrischungsgeld von 45,00 € je Mitglied des Walvorstandes gewährt. Erste Ergebnisse einer Umfrage bei den anderen Kommunen im Landkreis haben gezeigt, dass die Beträge für die kommende Wahl – nicht zuletzt auch wegen der gleichzeitig auszuzählenden Volksentscheide – deutlich erhöht werden sollen.  

Die Verwaltung schlägt nun vor, für die Landtags- und Bezirkstagswahl sowie für die am gleichen Tag durchgeführten Volksentscheide ein Erfrischungsgeld von 60,- € für Urnen- und Briefwahl festzusetzen.

Beschluss

Die Gemeinde Schäftlarn gewährt den Mitgliedern der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken für die Landtags- und Bezirkstagswahl ein Erfrischungsgeld von 60,- €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:52 Uhr