Auf Grundlage der IMK-Beschlüsse vom 11.06.1999 und 24.11.2000 sollte durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts das kommunale Haushalts- und Rchnungswesen von der zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung (Doppik) umgestellt werden.
Im Rahmen einer Klausur in Wildbad Kreuth am 29./30.01.2005 hat sich der Gemeinderat (fast vollzählig) darüber informiert. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.02.2006 (TOP 5nö) wurde der Grundstein für die Einführung des Neuen Steuerungsmodells gelegt und die Zusammenarbeit mit der damaligen Firma Commit GmbH jetzt inkom GmbH beschlossen.
Vom 10.-12.11.2006 fand mit dem Gemeinderat in den Räumen des Kloster Schäftlarn ein Workshop „Zukunftswerkstatt" statt. Mit dem Projekt wurde in der Verwaltung am 07.02.2008 begonnen.
Von der Finanzverwaltung die Projektorganisation festgelegt und ein Projektplan, Inventurrichtlinien und -anweisungen erstellt und im März 2008 das beweglichen Sachanlagevermögens erfasst.
Im Juli 2008 fand ein Kick-Off-Meeting mit der Verwaltungsführung (Amtsleiter)und eine Motivationsschulung mit den Mitarbeiterinnen der gesamten Verwaltung statt.
Ziel war die Umstellung des Finanzwesens auf die kommunale Doppik zum 01.01.2010. Essentielle Grundlage dafür ist die Erfassung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens für die Eröffnungsbilanz. Diese Aufgabe stellte sich sehr schwierig, insbesondere für das unbewegliche Vermögen.
Seit diesem Zeitpunkt war es durch Personalwechsel in der Finanzverwaltung und neu hinzugekommene Aufgaben (z.B. Sparten Wasser und Energie bei den Gemeindewerken) nicht möglich an diesem Projekt weiter zu arbeiten, zumal auch die anderen Abteilungen im Rathaus bis zu diesem Einführungsstadium nur informativ beteiligt waren. Eine aktive Beteiligung aber dafür zwingend notwendig ist.
Zuletzt am 04.06.2014 wurde der Gemeinderat auf Anfrage von Herrn Lankes über den Projektstand des NKF informiert. Änderungen habe sich bis dato nicht ergeben. Die Verwaltung wurde in den Bereichen der Haupt- und Bauverwaltung verstärkt. Die Finanzverwaltung ist mit 3,92 Arbeitskräften im Vergleich zu früher besser besetzt. Aufgrund der Doppelfunktion des Kämmerers als Werkleiter, insbesondere weil die Kämmerei hier federführend tätig sein muss, war eine Weiterführung des NKF-Projektes nicht. Im Rahmen der Kanalsanierung Ebenhausen/Zell waren 60 Prozent der Auslastung den Gemeindewerken zugeordnet.
Zwischenzeitlich haben sich aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen zur Umstellung auf die Doppik durchaus nicht nur positive Entwicklungen ergeben.
Eine aktuelle Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung. Hervorzuheben ist die Anhebung der Wertgrenzen zur Führung von Bestandsverzeichnissen. Durch eine Neufassung des § 75 Abs. 2 Nr. 2 KommHV-Kameralistik brauchen Verzeichnisse nicht geführt werden, soweit es sich um bewegliche Sachen oder immaterielle Vermögensgegenstände handelt, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgesamtheit wertmäßig die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht überschreiten. Die Grenze wurde per Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBI. l S. 2074) von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Korrespondierend dazu wurde auch die Regelung in § 71 Abs. 4 KommHV-Doppik angepasst. Nunmehr kann auf eine Erfassung von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgesamtheit wertmäßig die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anmerkung: 800 Euro) durch Dienstanweisung verzichtet werden. Die Anhebung und Angleichung der Wertgrenzen war eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände, allerdings ohne das Erfordernis einer Dienstanweisung in § 71 Abs. 4 KommHV-Doppik.
Nichtsdestotrotz kommen eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, deren Umsetzung zwingend geboten ist und personelle Ressourcen der gesamten Verwaltung abverlangen. Auf die Finanzverwaltung wird die Belastung steigen. Genannte seien hier § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), Tax Compliance, Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) zum 01.01.2019, Einführung E-Rechnung und Änderungen im Fachbereich Grundsteuer.
Auf TOP 14.1 wird verwiesen.
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Zattler das Thema NKF bereits im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2015 und 2016 aufgegriffen. Aus diesem Grund soll nun auch formell der Gemeinderat die Einführung der Doppik beraten und bis auf weiteres die Fortführung des Projektes einstellen.
Die Finanzverwaltung sieht, derzeit keine Möglichkeit das Projekt neben den laufenden Änderungen umzusetzen. Es stehen große Projekte an, die die Gemeinde finanziell stark belasten werden und aus diesem Grund volle Priorität haben müssen. Um diese auch insbesondere auch mit der notwendigen Nachhaltigkeit für die Zukunft entwickeln zu können.
Aber unabhängig davon werden wir im Hinblick auf die Neufassung des § 75 Abs. 2 Nr. 2 KommHV-Kameralistik unsere Vermögensverzeichnisse aufzubauen. Frau Preising, die seinerzeit u.a. auch für den Aufgabenbereich Liegenschafts- und Vermögensverwaltung (Inventur) eingestellt wurde, wird sich in den Jahren 2019/2020 mit diesem Projekt befassen.
Grundlage dafür wird sein, dass im ersten Schritt eine entsprechende Dienstanweisung erarbeitet wird, in der auf eine Erfassung von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgesamtheit wertmäßig die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anmerkung: 800 Euro) verzichtet wird. Dies hat den Vorteil, dass wir uns auf den Bereich des Vermögenshaushaltes beschränken können und dadurch die Arbeit erheblich erleichtert wird.
Bei unseren Kostenrechnenden Einrichtungen (z.B. Bestattungswesen, Abfallbeseitigung) liegt das schon vor.