Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit von 13. August 2018 bis einschließlich 04. Oktober 2018 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Während der Auslegung gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht:
- Gemeinde Straßlach-Dingharting, Schreiben vom 19.09.2018
- Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 02.10.2018
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, Schreiben vom 09.08.2018
- Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 31.08.2018
Von folgenden Behörden wurden Anregungen vorgebracht, welche den Mitgliedern des Gemeinderates im Ratsinformationssystem bereitgestellt sind:
Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 08.08.2018 und 12.09.2018
Das Staatliche Bauamt weist auf die Anbauverbotszonen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes hin und regt die Darstellung im Planentwurf an. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Gebiets über das untergeordnete Straßennetz zu erfolgen hat. Abschließend wird noch auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen hingewiesen.
Beschluss (14 : 0 Stimmen):
Die Anbauverbotszonen sind im Flächennutzungsplanentwurf darzustellen. Die Erschließung des Gebietes ist über den Drotwiesenweg vorgesehen. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan ist hierzu jedoch nicht notwendig; dies erfolgt auf der Ebene der Bebauungsplanung. Hinsichtlich der Emissionen von der Staatsstraße wird derzeit ein Lärmgutachten erstellt, welches dann ggfs. ebenso in den Bebauungsplanentwurf einfließen wird.
Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 28.08.2018
Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse insbesondere die Niederschlagswasserbeseitigung frühzeitig geplant und gesichert werden muss und verweist auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Nr. 48 für dieses Gebiet.
Beschluss (14 : 0 Stimmen):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Niederschlagswasserbeseitigung wird auf der Ebene der Bebauungsplanung geprüft und abgearbeitet. Eine Änderung des Planentwurfes ist nicht erforderlich.
Landratsamt München, Abteilung Bauen, Schreiben vom 30.08.2018
Herr Mock kommt zur Sitzung.
Das Landratsamt weist auf die ungenügende Bekanntmachung zu diesem Auslegungsverfahren hin und empfiehlt, die Bekanntmachung zu wiederholen. Zudem wird ausgeführt, dass aus Gründen der Rechtseindeutigkeit zwischen Darstellungen, nachrichtigen Übernahmen und Hinweisen zu unterscheiden ist. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Darstellung Schutz- und Leitpflanzung nur unter den Hinweisen aufgeführt werden kann.
Bezüglich der bisher als Gemeinbedarfsfläche Bauhof dargestellte Fläche nördlich der Staatsstraße teilt das Landratsamt mit, dass eine allgemeine Darstellung als Gemeinbedarfsfläche rechtlich zu unbestimmt ist. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung Siegel Genehmigungsbehörde nicht erforderlich ist und daher entfallen kann.
Beschluss (15 : 0 Stimmen):
Da ohnehin eine erneute Auslegung der Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist, werden die Arten umweltbezogener Informationen in der Bekanntmachung detailliert aufgeführt. Die Legende ist anzupassen, sodass eindeutig zwischen Darstellung, nachrichtlicher Übernahme und Hinweis unterschieden wird. Die Darstellung „Schutz- und Leitpflanzung“ ist bei den Hinweisen aufzunehmen.
Aufgrund der Ergebnisse der Klausurtagung des Gemeinderates zum Thema Gewerbeentwicklung wird die bisherige Gemeinbedarfsfläche Bauhof nördlich der Staatsstraße als Gewerbegebiet dargestellt.
Die Bezeichnung „Siegel Genehmigungsbehörde“ ist ersatzlos zu streichen.
Landratsamt München, Naturschutz, Schreiben vom 20.08.2018
Die untere Naturschutzbehörde verweist auf ihre Stellungnahme vom 08.05.2018
Beschluss (15 : 0 Stimmen):
Die Stellungnahme der UNB wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 bereits abgewogen. Auf den Beschluss wird verwiesen.