Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Die Sitzungsleitung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die 2. Bürgermeisterin, Frau Maria Reitinger.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.07.2018 (TOP 13) das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 mit Rechenschaftsbericht zur Kenntnis gegeben und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter dem Vorsitz von Herrn Gerd Zattler in der Zeit vom 20.09.2018 bis 22.11.2018 die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beendete die örtliche Rechnungsprüfung 2017 am 22.11.2018 und bestätigte, dass die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2016 geordnet war.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem ersten Bürgermeister die Entlastung für das Rechnungsjahr 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 21:13 Uhr