Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2019, der Finanzplanung 2018-2022 sowie des Stellenplans 2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2019 mit Finanzplanung 2018 – 2022 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.11.2018 den Haushaltsplan 2019, die Finanzplanung 2018-2022 und den Stellenplan vorberaten. Nach umfassender Erörterung wurden abschließend folgende Beschlüsse gefasst:
  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 15.11.2018 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärenden Punkt notwendig sind, werden diese genehmigt.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2019 und der Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2019 sowie den Finanzplan 2018 bis 2022 zu beschließen.
  4. Den Änderungen des Stellenplanes wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und erläutert zugestimmt. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Änderungen entsprechend in den Stellenplan aufzunehmen.

In der Folge wurden alle notwendigen Anpassungen von der Kämmerei durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                11.245.200 € 
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                 9.985.100 € ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Schäftlarn schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit                1.701.100 €
und Aufwendungen mit                1.589.400 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit                1.118.900 €

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden festgesetzt in Höhe von 2.785.200 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und im Vermögensplan der Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist wegen der Kreditaufnahme für den Wohnungsbau genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.

Der Kämmerer bedankt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Mitwirkung bei der Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die konstruktive Beratung und Zusammenarbeit in der HFA-Sitzung am 26.11.2018.
Der Kämmerer weist daraufhin, dass der Entwurf des Haushalts- und Finanzplans bereits an das Landratsamt, Abt. Kommunalaufsicht, gesendet wurde. Sollte die Genehmigung noch bis zum 27.12.2018 erteilt werden, kann die Bekanntmachung der Haushaltssatzung noch dieses Jahr erfolgen. Konsequenterweise ist dann in § 5 der Haushaltssatzung das Wort „rückwirkend“ zu streichen.

Diskussionsverlauf

Frau Reitinger beantragt die Erhöhung des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 0000.9350 von 1.000 € auf 5.000 € und begründet dies mit der Anschaffung eines großen Luftbildes für den Sitzungssaal. Der Kämmerer führ dazu aus, dass eine Änderung dieses Ansatzes jetzt nicht mehr möglich ist. Aber es besteht immer die Möglichkeit der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe. Somit wäre die Anschaffung auch jederzeit auch finanztechnisch problemlos möglich.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2019 in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018 mit Vorbericht vom 06.12.2018. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.245.200 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.958.100 € ab. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2019 im Entwurf vom 27.11.2018 als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2018-2022 in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 21:13 Uhr