Beratung und Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Scherergarten/südlich Aufkirchner Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03. Dezember 2018 hat Herr Klaus Geisler die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 bezüglich des Grundstückes Fl.Nr. 153/6 an der Aufkirchner Straße beantragt. Das Grundstück ist im Bebauungsplan als Fläche für Gartenbaubetrieb festgesetzt. Die Errichtung baulicher Anlagen jeder Art ist unzulässig. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück teilweise als (im nordöstlichen Bereich) als Dorfgebiet und teilweise als Grünfläche festgesetzt. 
Die Bebauung des Grundstückes war bereits mehrfach, zuletzt am 24.01.2011 Gegenstand von Beratungen in gemeindlichen Gremien. 
Zu der damals eingereichten formlosen Anfrage zur Bebauung des Grundstückes mit einem Doppelhaus und einem Einfamilienhaus hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss folgenden Beschluss gefasst: 
„Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Bebauungsplan entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan zu ändern, sodass im nordöstlichen Teil eine Bebauung zulässig wird. Die Kosten der Bauleitplanung sind von Herrn Geisler zu tragen.“
Da der Antragsteller jedoch den damals übersandten städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten nicht unterschrieben hat, wurde das Änderungsverfahren nicht eingeleitet. 
Im Schreiben vom 03. Dezember 2018 wird die Übernahme der Planungskosten zugesichert, sodass aus Sicht der Bauverwaltung eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 erfolgen könnte. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 20 „Scherergarten/südlich Aufkirchner Straße“ entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan zu ändern, sodass im nordöstlichen Bereich des Grundstückes zur Starnberger Straße hin eine Bebauung ermöglicht wird. Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Antragsteller zu übernehmen. Mit der Bebauungsplanänderung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Der Planentwurf ist dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Beratung und Billigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:48 Uhr