Berichtigung des Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS) und Änderung des Beschlusses über die Behandlung des Jahresverlustes 2012 (TOP 12) vom 25.07.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.07.2018 unter Tagesordnungspunkt 9 (Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 166.138,71 € zur Verlusttilgung zu verwenden.“
In gleicher Sitzung erfolgte zum Tagesordnungspunkt 10 (Vorberatung und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012) folgender Beschluss:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 166.138,71 € zu verrechnen und
b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.“
Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Werkausschusses vom 09.07.2018 in seiner Sitzung vom 25.07.2018 (TOP 12) folgendes beschlossen:
a) den Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 166.138,71 € zu verrechnen und
b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2018 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) im Februar 2019 wurde festgestellt, dass beim Jahresabschluss 2017 im Posten Abschreibungen der Sparte Wasserversorgung ein Rechenfehler unterlaufen ist. Die Abschreibungen wurden korrigiert von ursprünglich 56.180,03 € auf 91.934,18 €; um -35.754,15 €. Die Abschreibungen für den Gesamtkonzern änderten sich dadurch auch von 538.304,53 € auf 574.058,68 €.
Dadurch ändert sich zum einen das Betriebsergebnis der Sparte Wasserversorgung von bisher +16.380,29 € auf -19.373,86 € und zum anderen das Ergebnis des Gesamtkonzerns von +166.138,71 € auf +130.384,56 €.
Die Bilanzsumme der Sparte Wasserversorgung ändert sich von bisher 1.964.301,07 € auf 1.928.546,92 € aufgrund des Posten II.Sachanlagen 4. Verteilanlagen auf der Aktivseite von 773.465,29 € auf 737.711,14 € und auf der Passivseite wegen des Postens III. Gewinn/Verlust Fortschreibung von 508.297,91 € auf 472.543,76 € €.
Die Bilanzsumme des Gesamtkonzerns ändert sich von bisher 13.844.090,66 € auf 13.808.336,51 € aufgrund des Posten II.Sachanlagen 4. Verteilanlagen auf der Aktivseite von 9.258.044,29 € auf 9.222.290,14 € und auf der Passivseite wegen des Postens III. Gewinn/Verlust Fortschreibung von -152.305,23 € auf -188.059,38 €.
In der Folge ist auch der Beschluss über die Verrechnung des Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € zu ändern.
Durch den niedrigeren Gewinn des Jahres 2017 steigt der nicht getilgte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 83.935,00 € auf 119.689,15 €. Der auszugleichende Betrag von der allgemeinen Rücklage ist um 35.754,15 € höher.
Aus diesem Grund hat der Werkausschuss die zwei oben genannten Beschlüsse aus der Sitzung vom 09.07.2018 geändert.
Auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018 wird vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 verzichtet.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.03.2019 folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:
  1. Der Werkausschuss nimmt den Bericht der Werkleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 130.384,56 € € zur Verlusttilgung zu verwenden.
  2. Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
    a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 130.384,56 € zu verrechnen und
    b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 119.689,15 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen
  3. Auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018 wird vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 verzichtet.
Zuständigkeitshalber sind die Beschlüsse von Gemeinderat zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Werkausschusses vom 25.03.2019 folgendes:
  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis zur Kenntnis und beschließt den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 130.384,56 € € zur Verlusttilgung zu verwenden.
  2. Der dem Gemeinderat beschließt
    a) den Jahresverlustes des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 250.073,71 € mit dem Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 130.384,56 € zu verrechnen und
    b) den nicht getilgten Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2012 in Höhe von 119.689,15 € durch Abbuchung von der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
  3. Der Gemeinderat verzichtet vorbehaltlich der Abschlussprüfung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 auf eine Anpassung des Lageberichtes 2017 vom 28.06.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:58 Uhr