Beratung und Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe zum Defizitausgleich des Kinderhortes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Für das Jahr 2019 ist – wie für die Vorjahre – als Zuschuss für die Kindertageseinrichtungen auf der Haushaltsstelle 4641/7099 ein Ansatz i. H. v. € 100.000,- vorgesehen. 
Für eine Einrichtung (Kinderkrippe bei den Linden) wird jährlich ein Abschlag auf das Defizit i. H. v. € 54.000,- entrichtet, der i. d. R. zumindest teilweise zurück erstattet wird (vgl. Beschluss vom 25.02.2015, TOP 8). Die Rückerstattung konnte dieses Jahr noch nicht verbucht werden. Beim Träger wurde angefragt, in welcher Höhe mit einer Rückerstattung zu rechnen ist.
Die Defizite des AWO-Kinderhortes haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
2016: € 27.437,67
2017: € 55.037,13
2018: € 62.953,55 (in 2019 auszuzahlender Betrag)
Im AWO Kinderhort wurden in 2018 50 Kinder betreut. Der Anstellungsschlüssel betrug 9,2. Grund für den Anstieg des Defizits sind v. a. gestiegene Personalkosten, die sich für 2018 auf € 241.695 belaufen. Hierfür sind v. a. tarifliche Erhöhungen und die Zahlung einer Arbeitsmarktzulage zur Bindung von Fachkräften maßgebliche Faktoren. Hinzu kommen signifikant gestiegene Kosten für Spiel- und Bastelmaterial, Getränke, Wartung sowie Instandsetzung. Trotz einer Anpassung der Elternbeiträge hat sich das Defizit dadurch erhöht.
Aus diesem Grund soll ein Betrag i. H. v. € 50.000,- im Wege einer Sollveränderung von der Haushaltsstelle 2110/7099/010 (Zuschüsse für Schülermittagsbetreuung) entnommen werden. Das Defizit für die SMB betrug für das Schuljahr 2017/18 € 1.261,93 und für das Schuljahr 2016/17 € 31.835,46. Aufgrund der sehr volatilen Defizitentwicklung bei der SMB ist möglicherweise im Verlaufe des Haushaltsjahres auf dieser Haushaltsstelle eine überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen des Haushalts 2019 eine Sollveränderung von Haushaltsstelle 2110/7099/010 auf die Haushaltsstelle 4641/7099 i. H. v. € 50.000,-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:07 Uhr