Mittelschule Pullach: Bericht zum Sachstand der Machbarkeitsstudien hinsichtlich einer Schulerweiterung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Aufgrund von Sanierungsbedarf und erhöhten Raumbedarfs für die Mittelschule Pullach hat die Gemeinde Pullach im März 2019 ein Raumprogramm ausarbeiten lassen. Dieses stützt sich auf die Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums und dem aus den örtlichen Verhältnissen abgeleiteten besonderen Bedarf (z. B. Möglichkeit den mittleren Schulabschluss in zwei zusätzlichen Schuljahren zu erwerben).   
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2019 hat die Gemeinde Pullach eine Machbarkeitsstudie für eine Erweiterung bzw. einen Neubau der Mittelschule Pullach beauftragt. Zur Verfügung gestellt waren dabei waren zunächst ausschließlich Flächen im Gemeindegebiet von Pullach. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.04.2019 hat die Gemeinde Baierbrunn der Gemeinde Pullach gestattet in die Machbarkeitsstudie auch ein Gelände im dortigen Gemeindegebiet (Wirthsfeld) mit einzubeziehen. 
Dies wurde den Sprengelgemeinden für die Mittelschule Pullach im Rahmen einer Besprechung am 16.05.2019 bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Besprechung wurde den Sprengelgemeinden auch eine Beispielskostenberechnung vorgelegt, wie sich die Kosten eines Schulhausneubaus bzw. einer Schulsanierung aufteilen könnten (Berechnungsgrundlage ist die durchschnittliche Schülerzahl der letzten fünf Jahre). In der beispielhaften Kostenrechnung wird von Bau- bzw. Sanierungskosten zwischen 40 und 50 Mio € ausgegangen. Im Rahmen dieser Beispielsrechnung hätte die Gemeinde Schäftlarn Kosten i. H. v. ca. 9,3 bis 11,7 Mio € zu tragen. 
Die Beziehungen der Sprengelgemeinden wurden mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15.06.1977 geregelt. In § 4 des Vertrages wurde zur Kostenverteilung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten folgende Regelung getroffen:
Nicht zum laufenden Aufwand im Sinne des § 3 gehören die Aufwendungen für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der Schulanlage … . Die Kosten für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der Schulanlage … werden von der Schulsitzgemeinde Pullach auf die anderen Gemeinden und gemeindefreien Gebiete umgelegt. Die Höhe der von den anderen Gemeinden und gemeindefreien Gebieten an die Gemeinde Pullach in diesem Fall zu zahlende Umlage und die Bedingungen für deren Entrichtung werden in gesonderten Verträgen vereinbart. Kommen diese Verträge nicht zustande, so entscheidet die Regierung von Oberbayern.
Aufgrund der erheblichen Kostenfolgen für die Gemeinde Schäftlarn hat der Erste Bürgermeister die Gemeinde Pullach um die Sicherstellung einer hohen Prozesstransparenz für alle beteiligten Gemeinden gebeten. 
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.07.2019 hat die Gemeinde Pullach aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie festgelegt, dass bisherige Standort der Grundschule aufgegeben wird (u. a. wegen dringendem Raumbedarfs des Rathauses, der Volkshochschule, der Musikschule von Vereinen etc.). Als neuer Grundschul-Standort soll das bisherige Gelände der Mittelschule Pullach genutzt werden. In der Folge soll für die Mittelschule Pullach ein alternativer Standort – vorzugsweise in Baierbrunn - gesucht werden. Vor der Durchführung weiterer kostenrelevanter Planungsschritte soll die Finanzierung des Projekts „Neubau“ mit den Sprengelgemeinden der Mittelschule sowie der Regierung von Oberbayern geklärt werden.  Die Beschlusslage wurde den Sprengelgemeinden mit Schreiben vom 26.07.2019 mitgeteilt. 
Die weitere Ablaufplanung ist seitens der Gemeinde Pullach wie folgt vorgesehen:
Ablaufplanung
Zeitschiene
Vorstellung der Machbarkeitsstudie (Baumassenstudie)
Oktober/November 2019
Festlegung des Standorts der Josef-Breher-Mittelschule
November 2019
Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern für eine Generalsanierung mit Erweiterung oder Ersatzneubau
Dezember 2019
Ermittlung des Kostenrahmens für eine Generalsanierung mit Erweiterung bzw. einen Ersatzneubau
Dezember 2019
Kooperationsvereinbarung der Sprengelgemeinden zur Baumaßnahme
Bis März 2020
Auslobung für die Baumaßnahme Mittelschule
Bis Mai 2020
Vergabeverfahren, Wettbewerb oder VGV-Verfahren
Oktober 2020
Projektumsetzung 
Ab 2021


Für den 24.10.2019 ist eine weitere Besprechung mit den Sprengelgemeinden zur Zukunft der Mittelschule Pullach angesetzt.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau Kötzner-Schmidt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird Unverständnis über die Vorgehensweise der Gemeinde Pullach vorgetragen. Die Planungen hätten frühzeitiger mit den Sprengelgemeinden erörtert werden müssen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert sicherzustellen, dass nur mit dem notwendigen Raumbedarf geplant wird. Es wird daher gebeten, den Beschlussvorschlag um die Passage „… dass lediglich der notwendige Raumbedarf realisiert wird …“ zu ergänzen. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Aktivitäten der Gemeinde Pullach i. Isartal zur Planung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus der Josef-Breher-Mittelschule zur Kenntnis. Der Gemeinderat erwartet aufgrund der absehbar daraus resultierenden signifikanten Kostenbelastung für die Gemeinde Schäftlarn, dass lediglich der notwendige Raumbedarf realisiert wird und dass die Gemeinde Pullach i. Isartal die weiteren Planungsschritte mit einem höchstmöglichen Maß an Transparenz sowie einer frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Sprengelgemeinden durchführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:19 Uhr