Auf den Bericht in der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020, Buchstabe b), wird Bezug genommen.
Weitere Recherchen haben ergeben, dass die Thematik „Rückbau Flachbrunnen II“ der Isartalverein e. V. im Jahr 2015 schon aufgegriffen hat. Der Isartalverein e.V. hat bei einer allgemeinen Ortsbegehung u. a. festgestellt, dass der Flachbrunnen II der Gemeinde Schäftlarn stillgelegt wurde, in die Isar ragt und beim nächsten größeren Hochwasser (z.B. wie 1999 und 2005) vielleicht in die Isar fallen könnte. Der Isartalverein hat daraufhin das Wasserwirtschaftsamt München schriftlich gebeten Schritte zur Sicherung bzw. den Rückbau einzuleiten.
Im Jahr 2015 wurde dann die Gemeinde Schäftlarn, Gemeindewerke, vom Landratsamt schriftlich aufgefordert den Flachbrunnen rückzubauen. Mit allen Beteiligten fand eine Ortsbegehung statt. Das wasserrechtliche Verfahren beantragt und genehmigt. Der Abschlussbericht erfolgte im Jahr 2018. Dabei ging es immer nur um den Flachbrunnen I.
Erst nach großen Recherchen alles beteiligten Fachbehörden konnten Planunterlagen gefunden werden. U.a. auch eine Vorplanung vom 12.07.1996 für die Sanierung einer Wassernotversorgungsanlage im Isartal. Diese Vorplanung sah den Rückbau beider Flachbrunnen vor, wurde aber seinerzeit vom Gemeinderat nicht weiterverfolgt und damit nie realisiert.
Auszug:
Der Isartalverein sah auch jetzt die Gefahr, dass beim nächsten Hochwasser der Brunnenkopf in die Isar fällt.
Dazu für das Wasserwirtschaftsamt München folgendes aus:
„Ihre Befürchtung, der Brunnenkopf könne beim nächsten Hochwasserereignis in die Isar fallen, ist nachvollziehbar und wir nehmen Ihre Meldung ernst.
Deshalb war mein Kollege, Herr Leiter, gestern nochmals vor Ort, um den Zustand und die Ausbautiefe des Brunnens zu kontrollieren.
Der Brunnen erschließt bei ca. 10 m Ausbautiefe lediglich Grundwasser des obersten Grundwasserstockwerks, welches in direktem Kontakt mit Isarwasser steht. Eine Verunreinigung dieses Grundwassers durch möglicherweise eindringendes Isarwasser ist daher nicht zu befürchten.
Sollte der Brunnenkopf in die Isar stürzen, so ist das zwar nicht wünschenswert. Es stellt jedoch aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Gefährdung des Gewässers dar. Es sind keine wassergefährdenden Stoffe im Bauwerk vorhanden, die Isar ist in diesem Bereich und insbesondere bei Hochwasser nicht von Flößen befahren und der Betonblock ist für die Lebewesen im Fluss letztlich ein zusätzliches Stück Struktur. Selbstverständlich würde der Brunnenkopf umgehend entfernt werden, sollte er in die Isar stürzen.
Daher schätzen wir die Gefährdungssituation durch den Brunnen aus wasserwirtschaftlicher Sicht als gering ein und Sofortmaßnahmen sind hier nicht erforderlich.“
Am 27.04.2020 fand ein Ortstermin mit dem Wasserwirtschaftsamt München statt. Neben dem 1. Bürgermeister, Dr. Ruhdorfer, die Baufirma, und Vertreter der Gemeindewerke Schäftlarn. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Vertreter des Landratsamtes München, die Abt. Wasserrecht, und die Untere Naturschutzbehörde an gesonderten Terminen vor Ort.
Das Ergebnis der Besprechung wird in komprimierter Form und aufgeteilt in die baulichen und verfahrenstechnischen Vorgehensweisen dargestellt:
Geplante bauliche Vorgehensweise:
- Anfahrt von der Landseite. Die Lage und der Zeitpunkt des Baus der Zufahrt sind mit der UNB zu klären.
- Alle Anlagenteile aus der Brunnenstube, einschließlich der Abdeckungen, sind zu entfernen, anschließend wird die Brunnenstube in transportierbare Stücke zerkleinert und über den Landweg abtransportiert.
- Um den Brunnen wird die Baustelle abgespuntet, das Brunnenrohr wird abgeschnitten, gezogen und anschließend mit einem Stahldeckel verschweißt sowie mit einer Betonplombe verschlossen.
- Das Rohr der Wasserleitung wird um 10-15 m gekürzt. Dadurch wird verhindert, dass bei der weiteren Eigenentwicklung der Isar das Rohr in das Gewässer ragt. Das verbleibende Ende wird abgedichtet, damit kein Wasser in die Rohrleitung eindringen kann.
Genehmigungsrechtliche Verfahrensweise:
- Beauftragung Ing.-Büro zur fachlichen Begleitung und Antragstellung des für den Rückbau notwendigen wasserrechtlichen Verfahrens beim Landratsamt München.
- Beauftragung eines Umweltbüros zur Prüfung des naturschutzrechtlichen Eingriffs, weil sich der Brunnen im FFH-Gebiet befindet.
- Antragstellung Ende Juli/Anfang August 2020
- Ausschreibung der Rückbaumaßnahme
- Erteilung der Genehmigung für den Rückbau voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober.
- Ausführung der Maßnahme außerhalb der Vogelbrutzeit (Okt. 2020 bis Feb. 2021) erfolgen. Je nach Witterung und Bodenverhältnisse.
Die Beauftragungen der Punkte 1 und 2 (Fachbüros) erfolgen in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil.
Bisher in das Verfahren involviert waren das Wasserwirtschaftsamt München Land und die Abteilungen Wasserrecht, Naturschutz und die Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft des Landratsamtes München sowie zwei Ingenieurbüros für die fachliche Begleitung.
Am 04.06.2020 fand ein Ortstermin mit Bayernwerk statt. Dabei wurde festgestellt, dass die verlegten Stromkabel nicht ölgeführt sind. Somit liegt keine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vor, die in den Zuständigkeitsbereich der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft (fkS) fallen würde. Für den weiteren Rückbau ist damit eine Einbeziehung der fkS nicht mehr erforderlich.
Festgestellt wurde vom Wasserwirtschaftsamt München Land, dass die Gefährdungssituation durch den Brunnen als gering ein und Sofortmaßnahmen sind hier nicht erforderlich.“
Solange das Bauwerk nicht zurückgebaut worden ist, müssen wir aber nach jedem Hochwasserereignis vor Ort prüfen, ob durch Veränderungen eine Gefährdung von Isartouristen (z. B. Schlauchboote) an dieser Stelle vorliegen könnte.
Aufgrund der anhaltenden Niederschläge erfolgte am 18.06.2020 eine Begehung durch unser Wasserwerkspersonal.
Datum: 04.03.2020 18.06.2020
Wir werden den Flachbrunnen regelmäßig kontrollieren und den Werkausschuss über den weiteren Verlauf informieren.