Wiederaufnahme der turnusgemäßen Wasserzählerwechsel
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Werkausschusses, 13.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Einbau von Wasserzählern und Wärmezählern unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Zum Verbraucherschutz sind wir angehalten, ausschließlich Wasseruhren zu verwenden, die geeicht sind.
Die Eichung / Zulassung von einem Wasserzähler, einem Wärmezähler und weiteren Messgeräten gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eichung beziehungsweise dem Einbau und endet mit Ablauf der Eichgültigkeit. Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichgültigkeit jeweils sechs Jahre, Zähler, die zur Messung von Warmwasser und Wärme vorgesehen sind, müssen nach fünf Jahren erneuert oder neu geeicht werden. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres.
Aufgrund der Corona-Pandemie (Katastrophenfall) mussten wir den Wechsel der Wasserzähler ab dem 17.03.2020 vorübergehend einstellen.
Am 24.06.2020 haben wir das turnusgemäße Zählerwechseln wieder aufgenommen. Basis der Wiederaufnahme ist das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht. Gummihandschuhe und Desinfektionsmittel haben die Mitarbeiter mitzuführen und nach Möglichkeit zu tragen bzw. anzuwenden. Ebenso soll der Eigentümer in geschlossenen Räumen (z.B. Keller) für eine ausreichende Belüftung sorgen. Im Juli-Gemeindeblatt und im Isarkurier erfolgte eine entsprechende Bekanntmachung.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 19:14 Uhr