Bestellung der Leitung für das Standesamt Schäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gem. § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AVPStG) ist ein Leiter und ein stellvertretender Leiter für das Standesamt zu ernennen. Dies bedeutet, dass neben der organisatorischen Verfügung der Umsetzung durch den Ersten Bürgermeister auf diese Funktion für die Ernennung ein formeller Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist.
Als Leiterin des Standesamtes ist Frau Waltrude Pfattrisch und als stellvertretender Leiter Herr Thomas Hiltl vorgesehen (vgl. Gemeinderatssitzung vom 31.07.2019, TOP 16). Die fachlichen Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung bei Frau Pfattrisch und Herrn Hiltl erfüllt. Die Ernennung von Frau Bettina Bernard zur Leiterin des Standesamtes ist demzufolge zu widerrufen. Frau Bernard wird auch weiterhin regelmäßig Aufgaben als Standesbeamtin wahrnehmen. Das Erfordernis nach dem mindestens ein Standesbeamter die Regelqualifikation nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG besitzen muss ist damit ebenfalls weiterhin erfüllt.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.
Datenstand vom 14.02.2024 18:54 Uhr